• Start
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Historie
    • Anwälte
    • Karriere
    • Kunst
    • Presse
  • Rechtsberatung
    • Erstberatung
    • Telefonische Beratung
    • Kosten
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
    • Arbeitsrecht: Unternehmen
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungseinzug (Inkasso)
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
    • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Onlinehandel
    • Restrukturierung und Insolvenz
    • Unternehmenskauf
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheber-, Medien- und Presserecht
  • Recht aktuell
  • Insolvenzverwaltung
  • Kontakt

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

  • Rechtsanwälte der Kanzlei Graf-Detzer
    Umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand
  • kanzlei-graf-detzer-besprechungsraum
    Mit Kompetenz und Weitsicht bringen wir Sie an Ihr Ziel
  • kanzlei-graf-detzer-visitenkarten
    zuverlässig – diskret – bewährt
  • Coram iudice sumus in manu Dei von der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amselgruber
    Coram iudice sumus in manu Dei

Muss in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angegeben werden?

5. Juni 2019 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Wettbewerbsrecht

Während vormals die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidriger Rechtsverstoß abgemahnt werden konnte, hat sich durch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung und die damit verbundenen Hinweise die Situation genau umgedreht, sodass demjenigen, der die Telefonnummer nicht angegeben hat, die Abmahnung durch einen Massenabmahner und die damit verbundenen Kanzleistrukturen gedroht hat.

Unterschiedliche OLG-Rechtsprechung

Da zwei Juristen bekanntlich drei unterschiedliche Meinungen zu einer Rechtsfrage vertreten können, verwundert es nicht, da auch hier die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Während beispielsweise das OLG Schleswig (Urteil vom 10.01.2019, 6 U 37/17) die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung als verbindlich ansah, wenn die Musterwiderrufsbelehrung verwendet wird und eine Telefonnummer vorhanden ist, hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 18.02.2016, I-15 U 54/15) dies mit der Begründung verneint, dass das Muster-Widerrufsformular zwar Namen und Anschrift, nicht aber zwingend die Telefonnummer des Unternehmens enthalten muss.

Kurios ist dabei, dass die Richter am OLG Schleswig (ebenso wie der am Verfahren beteiligte Anwalt auf Beklagtenseite) offensichtlich weder die anderslautende Rechtsprechung des OLG Düsseldorf noch die bereits deshalb anhängige Revision gekannt haben, weil die dortige Beklagte nicht mehr verurteilt wurde, sondern die Richter auch ausdrücklich die Revision nicht zugelassen haben. Diese war nämlich in einem anderen Verfahren bereits vom OLG Hamm (Beschluss vom 24.03.2015 -4 U 30/15) zugelassen worden, weil dort die Richter auch abweichend von der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf eine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung angenommen hatten. Von den Verfahrensbeteiligten hatte sich offensichtlich, weder Gericht noch Anwalt, die Mühe gemacht, zu recherchieren, welche Rechtsprechung bereits zu der Thematik ergangen ist. Gut für den dortigen Kläger, der nun, obwohl mit großer Wahrscheinlichkeit eine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer nicht besteht, das Verfahren gewonnen und einen Kostenerstattungsanspruch hat. Schlecht für den Beklagten, der nun bezahlen muss und, wenn er nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte, Schadensersatzansprüche gegen seinen Anwalt geltend machen muss. Ansprüche gegen das Gericht wegen eines Amtsverletzung scheiden nämlich wegen der vorrangigen Haftungsansprüche gegen den Anwalt aus. Das Haftungssystem ist also so konzipiert, dass mangelnde Kenntnis der Rechtsprechung als Anwaltsverschulden gewertet wird, während das Gericht, also die Staatskasse, ungeschoren davon kommt. Deshalb kann neben Kollegen immer nur empfohlen werden, auch wenn dies eine nicht zwingend notwendige Fleißaufgabe im Zivilprozess darstellt, sich nicht auf reinen Tatsachenvortrag zu beschränken, sondern dem Gericht bereits die Entscheidung anhand einschlägiger Rechtsprechung mundgerecht aufzubereiten. Dies ist hilfreich, hilft aber auch nicht immer, weil es manchmal auch Richter gibt, die bewusst herangezogene obergerichtliche Rechtsprechung ignorieren, weil sie aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit zu einer Rechtsfrage eine andere Ansicht als der BGH vertreten und sich deshalb an dessen Entscheidungen nicht gebunden fühlen. Hiergegen ist dann auch aus Anwalt Sicht kein Kraut gewachsen. Dann bleibt nur der Umweg über das Berufungsverfahren. Hebt das Berufungsgericht dann das Urteil auf, weil es selbst der Auffassung des BGH folgt und verweist es deshalb in Rechtsstreit zurück, dann wird dadurch auch der „störrische“ Richter, an die Rechtsprechung des BGH gebunden und kann diese nicht mehr einfach als „in seinen Augen falsch“ vom Tisch wischen. Juristisch durchaus spannend. Dem Laien allerdings in der Praxis, was zum Glück nur sehr selten vorkommt, aber doch vorkommt, kaum zu vermitteln.

BGH ruft EuGH an

Aufgrund der abweichenden Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte ist der Rechtsstreit schließlich beim BGH gelandet. Dieser hat allerdings nicht selbst entschieden, sondern mit Beschluss vom 07.03.2019 (I ZR 169/17) dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Fragen gestellt:

„Ist eine Telefonnummer im Sinne des Gestaltungshinweises zur Musterwiderrufsbelehrung gem. Anhang I. Teil A der Richtlinie 2011/83/EU „verfügbar“, wenn der Unternehmer die Telefonnummer im Rahmen des Impressums nennt oder auf der Startseite seines Internetauftritts klar und deutlich darstellt?

Ist eine Telefonnummer im Sinne des Gestaltungshinweises zur Musterwiderrufsbelehrung gem. Anhang I. Teil A der Richtlinie 2011/83/EU „verfügbar“, wenn der Unternehmer den Telefonanschluss zwar geschäftlich nutzt, aber nicht für den Abschluss von Fernabsatzverträgen verwendet und daher auch nicht zur Rückabwicklung von Fernabsatzverträgen in Form einer Entgegennahme von Widerrufserklärungen vorhält?“

Vergleichbare Problematik zur Verpflichtung der Angabe einer Telefonnummer im Impressum bereits beim EuGH anhängig

Die Frage, ob ein Unternehmer verbindlich eine Telefonnummer angeben muss, tritt aber nicht nur im Rahmen der Widerrufsbelehrung auf, sondern auch beim Impressum. Hier wie da drohten bislang Abmahnungen, wenn keine Telefonnummer angegeben worden war. Für das Impressum hat allerdings erst unlängst der Generalanwalt dem Gerichtshof vorgeschlagen festzustellen, dass bei Fernabsatzverträgen die Aufzählung der Kommunikationsmittel, also Telefon, Telefax, E-Mail) in der Verbraucherrechts Richtlinie nicht zwingend, sondern nur beispielhaft sei. Ein Unternehmen könne deshalb frei wählen, welche Mittel für den Kontakt mit dem Verbraucher zu Verfügung gestellt werden. Da sich für gewöhnlich der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts anschließt, dürfte also die Frage in diesem Sinne entschieden werden.

Da wiederum nicht ersichtlich ist, weshalb für das Impressum etwas Anderes gelten solle als für die Widerrufsbelehrung ist zu erwarten, dass der EuGH die Frage des BGH zur Widerrufsbelehrung in diesem Sinne beantworten wird.

Handlungsempfehlung für Onlinehändler

Auch, wenn also zu erwarten ist, dass über kurz oder lang zunächst vom EuGH und dann vom BGH klargestellt werden wird, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend ist, sollten Sie im Rahmen Ihrer Widerrufsbelehrung als Unternehmer, um keine Angriffsfläche zu bieten, eine Telefonnummer mit aufnehmen. So können Sie verhindern, dass Sie noch in einen unnötigen Rechtsstreit mit einem Abmahner gezogen werden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  1. Ohne Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung besteht Abmahngefahr
  2. Nichtangabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig?
  3. Abmahngefahr: Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.2014 erforderlich
  4. BFH: Fahrtziele dürfen in Fahrtenbuch nicht nur mit Straßennamen angegeben sein
Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus München bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung und auch vom Bahnhof erreichen Sie uns mit nur wenigen Schritten.

Suche

Recht aktuell :: Archive

    Kategorien
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Äußerungsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerberecht
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht
    • Mietrecht
    • Presserecht
    • Ratgeber
    • Recht allgemein
    • Steuerrecht
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • WEG-Recht
    • Werkvertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Zivilprozessrecht
    • Zwangsvollstreckungsrecht
    Monatsarchiv
    • Juli 2025
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • November 2020
    • Oktober 2020
    • September 2020
    • August 2020
    • Juli 2020
    • Juni 2020
    • Mai 2020
    • April 2020
    • März 2020
    • Februar 2020
    • Januar 2020
    • Dezember 2019
    • November 2019
    • Oktober 2019
    • September 2019
    • August 2019
    • Juli 2019
    • Juni 2019
    • Mai 2019
    • April 2019
    • März 2019
    • Februar 2019
    • Januar 2019
    • Dezember 2018
    • November 2018
    • Oktober 2018
    • September 2018
    • August 2018
    • Juli 2018
    • Juni 2018
    • Mai 2018
    • April 2018
    • März 2018
    • Februar 2018
    • Januar 2018
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • April 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
    • Januar 2017
    • Dezember 2016
    • November 2016
    • Oktober 2016
    • September 2016
    • August 2016
    • Juli 2016
    • Juni 2016
    • Mai 2016
    • April 2016
    • März 2016
    • Februar 2016
    • Januar 2016
    • Dezember 2015
    • November 2015
    • Oktober 2015
    • September 2015
    • August 2015
    • Juli 2015
    • Juni 2015
    • Mai 2015
    • April 2015
    • März 2015
    • Februar 2015
    • Januar 2015
    • Dezember 2014
    • November 2014
    • Oktober 2014
    • September 2014
    • August 2014
    • Juli 2014
    • Juni 2014
    • Mai 2014
    • April 2014
    • März 2014
    • Februar 2014
    • Januar 2014
    • Dezember 2013
    • November 2013
    • Oktober 2013
    • September 2013
    • August 2013
    • Juli 2013
    • Juni 2013
    • Mai 2013
    • April 2013
    • März 2013
    • Februar 2013
    • Januar 2013
    • Dezember 2012
    • November 2012
    • Oktober 2012
    • September 2012
    • August 2012
    • Juli 2012
    • Juni 2012
    • Mai 2012
    • Februar 2012
    • April 2011
    • Januar 2011
    • Dezember 2010
    • November 2010
    • Oktober 2010
    • September 2010
    • August 2010
    • Juli 2010
    • Juni 2010
    • Mai 2010
    • April 2010
    • März 2010
    • Februar 2010
    • Januar 2010
    • Dezember 2009
    • November 2009
    • Oktober 2009
    • September 2009
    • August 2009
    • Juli 2009

    Beliebte Rechtsbeiträge

    Meistgelesen:

    • Vorsicht Fake-Inkasso! Betrugsversuche im Namen von EOS Inkasso und Amazon

      Immer häufiger versuchen Betrüger mit gefälschten Inkas...

    • Warum eine Drohung mit Selbstmord eine Schnapsidee ist

      Zwischenmenschliche Beziehungen haben viele Facetten. G...

    • Fair parken – Oder was Sie zur Abzocke auf Supermarktparkplätzen durch private Parkplatzbetreiber wissen müssen

      Ein Einkauf in Ihrem Supermarkt kann ein teures Nachspi...

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Bahnhofstraße 28
    82515 Wolfratshausen

    Telefon 08171/385269-0
    Telefax 08171/385269-1
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Fürstenrieder Straße 281
    81377 München

    Telefon 089/6142184-0
    Telefax 089/6142184-9
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    • Impressum
    • Datenschutz
    Cookie-Einstellungen
    © 2009-2025 GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    • Start
    • Recht aktuell
    • Kontakt
    • Menü
      Schließen
    Navigation
    • Start
    • Kanzlei
      • Philosophie
      • Historie
      • Anwälte
      • Karriere
      • Kunst
      • Presse
    • Rechtsberatung
      • Erstberatung
      • Telefonische Beratung
      • Kosten
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
      • Arbeitsrecht: Unternehmen
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Forderungseinzug (Inkasso)
      • Gesellschaftsrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
      • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
      • Kapitalanlagerecht
      • Onlinehandel
      • Restrukturierung und Insolvenz
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensnachfolge
      • Urheber-, Medien- und Presserecht
    • Recht aktuell
    • Kontakt