Endlich in Rente? Das war einmal, denn die fetten Jahre für Rentner sind längst vorbei. Stattdessen macht sich langsam immer mehr die Erkenntnis breit, dass derjenige, der heute berufstätig ist und ein normales Einkommen bezieht, kaum mehr wird von seiner Rente wirklich leben können, wenn er das Rentenalter erreicht. Viele Arbeitnehmer erfüllt daher mit Sorge, …weiterlesen
Wer haftet für unnötige Fahrtkosten bei zu spät abgesagtem Gerichtstermin?
In der Praxis ärgerlich, gleichwohl dürfte dies jeder Prozessanwalt schon einmal erlebt haben. Er fährt zu einem Gerichtstermin, um dann entweder auf dem Weg dorthin oder gar erst vor Ort die Informationen zu erhalten, dass der Termin aufgehoben, also abgesagt worden ist. Entweder hat es die Geschäftsstelle des Gerichts gleich verabsäumt Bescheid zu geben, oder …weiterlesen
Vorübergehende Weiterbeschäftigung eines fristlos gekündigten Arbeitnehmers macht die außerordentliche Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung, gleichgültig ob sie wirksam ist oder nicht, entfaltet ihre Wirkung mit Zugang beim Empfänger. Bei Arbeitsverhältnissen endet daher zunächst die Verpflichtung des Arbeitnehmers Arbeitsleistung zu erbringen und die Verpflichtung des Arbeitgebers Lohn zu bezahlen. Da die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung als Ausnahmetatbestand hoch sind, kündigen Arbeitgeber meist, wenn sie außerordentlich kündigen …weiterlesen
Vorsicht Abo-Abzocke durch Datenschutzauskunft-Zentrale
Gewerbetreibende erhalten derzeit verstärkt ein Telefax einer Firma, die sich selbst „Datenschutzauskunft-Zentrale“ nennt. Optisch aufgemacht als amtliches Schreiben sollen nun Angaben zum Betrieb gemacht werden und zwar “… um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen.” Dadurch soll offensichtlich der Eindruck erweckt …weiterlesen
Werbung mit dem Wort „Ballermann“ kostet Geld
Die Bezeichnung „Ballermann“ ist den meisten Menschen über die Grenzen der spanischen Insel Mallorca hinaus als Begriff für Spaß und kollektives Besäufnis bekannt. Was weniger bekannt ist, ist dass der Name „Ballermann“ markenrechtlich geschützt ist und deshalb nicht frei benutzt werden darf. Ein geschäftstüchtiges Ehepaar aus Niedersachsen hatte sich nämlich in den neunziger Jahren die Markenrecht …weiterlesen
