„Wenn es hinten kracht gibt es vorne Geld“, lautet eine Regel, die jeder Verkehrsrechtler kennt. Gemeint ist damit, dass der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass bei einem Auffahrunfall der von hinten Auffahrende Schuld ist. Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf der Skipiste (Landgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017 – 30 O 53/17).weiterlesen
Lebzeitige Schenkungen können durch Erbeinsetzung in gemeinschaftlichem Ehegattentestament eingeschränkt werden
Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet und dabei einen Schlusserben bestimmt, dann taucht oft aus Sicht des Schlusserben das Problem auf, dass der überlebende Ehegatte, der durch das Testament daran gehindert ist anderweitig wirksam zu testieren, durch Schenkungen an beispielsweise einen neuen Lebenspartner die Rechtsstellung des Schlusserben erheblich beeinträchtigt. Erfolgen allerdings solche Zuwendungen, ohne …weiterlesen
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des ErbStG
Wer eine vom Erblasser selbst bewohnte Immobilie erbt, der erhält oft ein stark renovierungsbedürftiges Bauwerk. Dies jedenfalls dann, wenn der Erblasser alt und gebrechlich war und hierdurch ein Reparaturstau aufgetreten ist. Mit Urteil vom 26.07.2017 (II R 33/15) hat der BFH seine Rechtsprechung dazu, dass aufgetretene Reparaturkosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 10 …weiterlesen
Gilt der Münchner Mietspiegel auch für Mieterhöhungsverlangen bei öffentlich geförderten Wohnungen?
Eine Mieterhöhung kann bekanntlich nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Gibt es in einer Stadt, wie beispielsweise München, einen Mietspiegel, dann werden solche Mieterhöhungsverlangen des Vermieters regelmäßig auf den Mietspiegel gestützt. Dieser gilt aber nach seinem Anwendungsbereich nur für freifinanzierte Wohnungen, nicht dagegen für Wohnungen, die einer Sozialbindung unterliegen. Macht nichts, meinte ein Richter am …weiterlesen
Musterklage zur steuerlichen Absetzbarkeit von kommunalen Straßensanierungskosten beim BFH anhängig
Sanieren Kommunen die Straßen, dann wird es für die Anlieger teuer. Die Gemeinden erheben dann oft Straßensanierungskosten (sog. Erschließungskosten) von den Anwohnern und erlassen entsprechende Vorauszahlungsbescheide. Dies ist zwar ärgerlich, aber regelmäßig nicht zu vermeiden. Da wäre es für die betroffenen Bürger jedenfalls eine Erleichterung, wenn an den Kosten der Fiskus beteiligt werden könnte.weiterlesen
