Aufgrund der weiter anhaltenden Niedrigzinsphase ist der Immobilienmarkt derzeit ein Traum. Dies jedenfalls aus Sicht der Verkäufer. Billiges Geld einerseits und knappes Angebot am Markt andererseits verleiten Käufer dazu Preise zu bezahlen, die früher utopisch gewesen wären. Damit aber nicht genug. Selbst, wer bereit ist, einen überzogenen Preis zu bezahlen, muss sich oft auch noch …weiterlesen
Auch nachträgliche Ohne-Rechnung-Abrede führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Rechnung Cash, also schwarz bezahlt wird (sog. Ohne-Rechnung-Abrede), dann hat der Auftraggeber, wenn Mängel am Werk auftauchen, keine Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch, wenn nicht von Anfang an Schwarzarbeit vereinbart wurde, sondern die Vertragsparteien erst nachträglich übereinkommen, dass ein Teil des Werklohns ohne Rechnung bezahlt wird (OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017 …weiterlesen
Wer vor Gericht nicht aufsteht, der riskiert ein Ordnungsgeld
Wer schon einmal bei Gericht war, der weiß, dass dann, wenn der Richter oder die Richterin den Gerichtssaal betritt, die Anwesenden aufstehen. Gleiches Procedere erfolgt bei einer Urteilsverkündung oder wenn Zeugen vereidigt werden. Diese „Höflichkeit“ gegenüber dem Gericht verweigerte ein muslimischer Angeklagter, der wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kadi stand und gab zur Begründung an, …weiterlesen
Nimmt Käufer erfolgreich PayPal-Käuferschutz in Anspruch lebt der Zahlungsanspruch des Verkäufers wieder auf
Im Onlinehandel wird oft Vorkasse verlangt. Deshalb ist es für den Käufer meist angenehm und komfortabel, wenn der Kaufpreis über PayPal bezahlt werden kann. Dieser Online-Zahlungsdienst bietet nämlich an Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften Käuferschutz dergestalt abzuwickeln, dass private und gewerblich tätige Personen Zahlungen über virtuelle Konten mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter …weiterlesen
Wie bitte? – Keine Zulassung zur Anwaltschaft wegen Beleidigung eines Ausbilders im Referendariat
Wer Rechtsanwalt werden will, der muss nicht nur Jura studiert haben, sondern im Anschluss an das Studium auch eine praktische Zeit im Rahmen eines Referendariats, früher als Beamter auf Widerruf und heute als Angestellter im öffentlichen Dienst, verbringen. Im Rahmen dieses Referendariats durchläuft der Jurist unterschiedliche Stationen, beispielsweise bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei einer Behörde oder …weiterlesen
