Zählt zum Nachlass auch Immobilienvermögen und ist die Verteilung in einem notariellen Testament geregelt, dann genügt dieses regelmäßig, um eine Grundbuchberichtigungen durchzuführen. Das Grundbuchamt darf dann nicht noch (zusätzlich) die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Dies gilt auch bei schwieriger Rechtslage, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 21.10.2016 (34 wie X 331/16) entschieden hat.weiterlesen
Nur der vollständige Ausgleich der Mietrückstände beseitigt Wirkung einer fristlosen Kündigung
Kommt ein Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Zahlungsverzug, dann kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies ist hinlänglich bekannt. Weniger bekannt ist, dass der Mieter die Wirkung einer fristlosen Kündigung dann noch beseitigen kann, wenn er den Zahlungsrückstand restlos ausgleicht. Was aber ist, wenn der Zahlungsrückstand nicht vollständig ausgeglichen wird, sondern nur …weiterlesen
Teilungsanordnung versus Teilungsversteigerung – unechte Drittwiderspruchsklage
Wenn es um das Erbe geht, dann streiten Erben oft mit für den Außenstehenden kaum nachvollziehbarer Härte und ohne Rücksicht auf den wirtschaftlichen Sinn der Auseinandersetzung. Nicht anders ist ein Rechtsstreit, den das OLG München mit Urteil vom 16.11.2016 (20 U 2886/16) entschieden hat, einzustufen. Das Gericht hat dort im Rahmen einer sog. unechten Drittwiderspruchsklage eine …weiterlesen
Kunden müssen im Winter mit Feuchtigkeit auf Böden in Apotheke rechnen
Alle Jahre wieder, wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden, werden auch die Straßen und Wege durch Regen und Schnee nass und damit glatt. Folge ist, dass nicht nur Rutschgefahr auf den Straßen und Gehwegen besteht, sondern Feuchtigkeit auch in Geschäftsräume mit Publikumsverkehr getragen wird und Kunden zu Sturz kommen können und sich …weiterlesen
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle steigt zum 01.01.2017
Nach einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.11.2016 steigt der Unterhalt für Kinder anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017. So viel bekommen minderjährige Kinder ab dem 01.01.2017 Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) dann 342 Euro statt bisher 335 Euro, bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) gibt …weiterlesen


