Private Telefonnutzung während der Arbeitszeit führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies insbesondere dann, wenn im Betrieb keine klaren Regelungen über die Telefonnutzung aufgestellt worden sind. In einem Kleinbetrieb war den Mitarbeitern grundsätzlich gestattet auch Privatgespräche über das Firmentelefon abzuwickeln. Der Anruf bei kostenpflichtigen Sondernummern war dagegen weder ausdrücklich genehmigt noch ausdrücklich untersagt. Im Januar 2015 hat …weiterlesen
Keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekt und Bauunternehmer bei der Verjährung von Baumängelansprüchen
Grundsätzlich haften Architekt und Bauunternehmer für von ihnen gemeinsam zu verantwortende Baumängel nebeneinander als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn der Architekt nach den Vorschriften des BGB auf Schadenersatz und der Bauunternehmer nach den Regeln der VOB/B auf Nachbesserung etc. haftet.weiterlesen
Nimmt der Erbe ein vom Erblasser zu Lebzeiten noch bestelltes Kraftfahrzeug nicht ab, so haftet er auf Schadenersatz
Manchmal kommt es vor, dass der Erblasser vor seinen Tod noch wirksam einen Vertrag abschließt, dann jedoch verstirbt, so dass er den Vertrag nicht mehr erfüllen kann. Dies jedoch birgt Haftungsrisiken für den Erben, denn dieser tritt kraft Gesetzes in das Vertragsverhältnis ein. In einem nunmehr vom OLG Hamm (Urteil vom 27.08.2015 – 28 U 159/14) letztinstanzlich entschiedenen Rechtsstreit …weiterlesen
Zwischenerwerber einer vermieteten Immobilie haftet subsidiär für Rückzahlung der Kaution
Die Rückzahlung der Kaution nach beendetem Mietverhältnis führt bereits im Normalfall in der Praxis oft zu Streit zwischen Mieter und Vermieter, weil die Interessen gegenläufig sind. Der Mieter möchte nämlich möglichst schnell seine Kaution vollständig zurückerhalten und der Vermieter zunächst abwarten und gegebenenfalls aufgetretene (oder behauptete) Schäden zum Abzug bringen. Abweichend von diesem Normalfall eines Zweipersonenverhältnisses …weiterlesen
Deutsche, die (überwiegend) im Ausland leben, müssen ihr Testament ergänzen
Wenn Sie als Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, sondern im Ausland haben, dann müssen Sie, damit für Ihren Erbfall deutsches Erbrecht zur Anwendung gelangt, zwingend Ihr Testament ergänzen. Dies deshalb, weil nach der Europäischen Erbrechtsverordnung für Erbfälle ab dem 16.08.2015 für das anzuwendende Erbrecht nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern dessen gewöhnlicher …weiterlesen
