In der freien Marktwirtschaft regelt Angebot und Nachfrage den Preis. Dies gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für den Arbeitsmarkt. Den Gesetzen der freien Marktwirtschaft folgend hat eine Berliner Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für Bürohilfstätigkeiten zu einem Monatslohn von 100 € beschäftigt. Unter Berücksichtigung der abverlangten Tätigkeiten entsprach dies einem Stundenlohn von unter 2 …weiterlesen
Umfassende Aufklärungs- und Beratungspflicht von Rechtsanwälten besteht auch bei sog. Online-Scheidung
Moderne Kommunikation macht auch vor der Rechtsberatung nicht halt. Telefonberatung und E-Mail-Beratung machen Anwälte unabhängig von Raum und Zeit. Dabei sollte allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass Qualität ihren Preis hat, also Anwälte, die mit kostenloser oder kostengünstiger Onlineberatung werben, oft nicht zu den Besten ihres Berufsstandes zählen, sondern meist auch nur eine eingeschränkte Leistung …weiterlesen
Schlechte Geschäfte für Verkäufer bei eBay: BGH bestätigt die Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Kfz zum Preis von 1 Euro
Wer bei eBay eine Ware zum Kauf anbietet, der darf die Ware während einer laufenden Auktion nicht anderweitig verkaufen. Ansonsten läuft er Gefahr sich schadenersatzpflichtig zu machen. Diese Erfahrung musste nun der Verkäufer eines gebrauchten Kfz machen, der dieses zunächst bei eBay mit einem Startpreis von einem Euro zum Kauf angeboten und dann, nachdem bereits …weiterlesen
EuGH: Einbetten von Internet-Videos durch sog. Framing auf eigener Website stellt keine Urheberrechtsverletzung dar
Gute Nachrichten für die Betreiber von Internetshops, denn der EuGH hat mit Beschluss vom 21.10.2014 (C-348/13), auf Vorlage des BGH, entschieden, dass das Einbetten von YouTube-Videos mittels eines Links unter Verwendung der sog. Framing-Technik auf einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung darstellt.weiterlesen
Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft in Filesharing-Fällen
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund von Filesharing sind ein Massengeschäft. Wer sich allerdings zur Wehr setzt, hat durchaus Chancen ungeschoren davon zukommen, weil die mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen befassten Gerichte keine hohen Anforderungen an die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft stellen. Wenn der behauptete Anspruch überhaupt gerichtlich weiterverfolgt wird, können deshalb die klagenden Unternehmen oft …weiterlesen
