Der BFH hat mit Urteil vom 06.02.2014 (VI R 61/12) entschieden, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen ist.weiterlesen
Auskunftsverlangen wegen (angeblich) unlizenzierter Software (MS Office) durch BSA
Uns liegt ein Schreiben der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbH vor, die im Auftrag der BSA|The Software Alliance Urheberrechtsverletzung an Software der Firma Microsoft, hier: MS Office Professional, verfolgen. Die Kanzlei behauptet in ihrem Schreiben, ihre Mandantschaft habe erst kürzlich den Hinweis erhalten, dass unlizenzierte Computerprogramme im Betrieb der Adressaten eingesetzt würden. …weiterlesen
Verkehrsanwaltsgebühr im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig
Landet ein Verfahren nach mehrjährigen Rechtsstreit schließlich beim Bundesgerichtshof, dann können die bisherigen Prozessbevollmächtigten das Verfahren nicht weiter führen, sondern es müssen so genannte BGH-Anwälte eingeschaltet werden. Meist erfolgt aus Gründen der Praktikabilität die Korrespondenz zwischen dem BGH-Anwälten und den bisherigen Rechtsvertretern im Interesse des Mandanten. Für diese Tätigkeit fällt regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr nach …weiterlesen
BFH: Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Wohnstift als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 (VI R 20/12) entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift „zwangsläufig“ i. S. des § 33 des EStG sind und damit dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen darstellen. Soweit derartige Aufwendungen im Rahmen des Üblichen liegen, ermäßigen sie daher nach den für Krankheitskosten geltenden Grundsätzen die …weiterlesen
AG München: Schwere Gesundheitsprobleme nach Unfall rechtfertigen außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages
Die Betreiber von Fitnessstudios verdienen am besten an solchen Kunden, die zwar bezahlen, die Angebote aber nicht wahrnehmen. Deshalb sind Fitnessverträge manchmal mit langen Laufzeiten versehen und nur schwer kündbar. Nachdem im Zivilrecht der Grundsatz gilt, dass Verträge einzuhalten sind, sollte deshalb stets zuvor überlegt werden, ob der Abschluss eines Vertrages mit langer Laufzeit sinnvoll …weiterlesen
