Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht ein Vertrauensverhältnis und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses ist gestört, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verdächtigt, dass er ihn bestohlen hat oder fortlaufend bestiehlt. Steht ein solcher Diebstahl fest, rechtfertigt dies regelmäßig eine fristlose Kündigung. Aber auch der bloße Verdacht kann unter dem Gesichtspunkt einer sog. Verdachtskündigung eine fristlose …weiterlesen
BAG: Aufgabe der Rüge der Nichtanhörung des Betriebsrats im Kündigungsschutzprozess
Ist im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, dann wird von vielen Rechtsanwälten bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage zunächst standardmäßig eine mangelnde Anhörung des Betriebsrats gerügt. Weist der Arbeitgeber dann im laufenden Verfahren nach, dass der Betriebsrat angehört worden ist, wird (manchmal vorschnell) die Anhörungsrüge aufgegeben. Dies kann jedoch fatale Auswirkungen haben, weil dann dem Arbeitgeber eine Möglichkeit …weiterlesen
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn zum Beweis angebotene Zeugen zu Unrecht abgelehnt werden
Im Zivilprozessrecht gelten strenge Beweisgrundsätze. Diejenige Partei, die etwas für sich selbst Günstiges behauptet, muss regelmäßig nicht nur darlegen, sondern auch entsprechenden Beweis anbieten. Ein beliebtes Beweismittel ist dabei der Zeugenbeweis, indem also natürliche Personen zur Stützung des eigenen Sachvortrags vernommen werden sollen. Die Grenze, wann eine ein solcher Beweisantritt zulässig ist und wann es sich …weiterlesen
BFH: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrechtlich müssen Unternehmer im Rahmen der sog. Sollbesteuerung ihre Leistungen bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer zu diesem Zeitpunkt die ihm zustehende Vergütung – bestehend aus Entgelt und Steuerbetrag – bereits vereinnahmt hat. Die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt nach § 17 UStG erst dann, wenn der Unternehmer …weiterlesen
Wer ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte oder Kollegen aufstellt, riskiert seinen Arbeitsplatz
Eine bei einem Landkreis beschäftigte Sekretärin hat ihren Job verloren, weil sie Alkoholexzesse ihres Vorgesetzten und sexuelle Handlungen während des Dienstes von Kollegen behauptet hatte. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Da die Wahrheit der Behauptungen im Rahmen einer vom in zweiter Instanz zuständigen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.02.2014 …weiterlesen
