Für sog. Diensteanbieter bestehen nach § 5 TMG näher bestimmte Informationspflichten (sog. Impressumspflicht). Wer gewerblich eine Internetseite betreibt und kein oder kein vollständiges Impressum angibt, handelt regelmäßig wettbewerbswidrig und kann dafür von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Der Sinn und Zweck dieser Regelungen besteht darin, dass ein Nutzer unschwer erkennen können soll, wer hinter der …weiterlesen
Kurzfristige Einlage als Gestaltungsmissbrauch
Der BFH hat mit Urteil vom 21.08.2012 (VIII R 32/09) entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden.weiterlesen
Kein Formzwang der Unterlassungserklärung im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Wer im Onlinehandel tätig ist weiß, dass dann, wenn nicht alle maßgeblichen Rechtsvorschriften beachtet werden, kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber drohen. Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht (rechtzeitig) abgegeben, muss damit gerechnet werden, dass der Mitbewerber sofort eine einstweilige Verfügung beantragt, weil hiermit nochmals Gebührenerstattungsansprüche entstehen. Vom Gedanken des Gesetzgebers dient dies der Lauterkeit des Wettbewerbs. In der Praxis wird …weiterlesen
Güterichtersystem wird auf ganz Bayern ausgedehnt
Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 27.11.2012 wird das Güterichterverfahren flächendeckend in ganz Bayern eingeführt. Bereits seit 2004 werden in Bayern Güterichterprojekte an den Landgerichten, am Oberlandesgericht München und den Amtsgerichten München und Memmingen durchgeführt. Beim bayerischen Güterichtersystem werden geeignete Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien einem erfahrenen Güterichter, der nicht …weiterlesen
Keine markenrechtlichen Unterlassungsansprüche bei privatem Gebrauch
Wer im Internet einkauft erlebt so manche Überraschung. Bei Designerware zum Schnäppchenpreis ist nicht nur die Enttäuschung groß, wenn anstatt der Originalware nur ein Fake aus Fernost geliefert wird. Sitzt der Verkäufer im nichteuropäischen Ausland, dann werden solche Warenlieferungen regelmäßig auch vom Zoll kontrolliert. Mutmaßt dieser, dass es sich um eine Fälschung handelt, wird die …weiterlesen