Haben haben Sie Kinder und überlegen Sie, um Steuern zu sparen, lebzeitig Vermögen auf diese zu übertragen? Dann sollten Sie die nachfolgende Geschichte von Hannelore und ihrem Sohn Harald lesen. Eine wahre Geschichte zwischen Vertrauen, Pflichtgefühl und bitterer Enttäuschung.
Die Geschichte von Hannelore, Harald und einer falsch verstandenen Generationenverantwortung
Hannelore (Name geändert) ist eine Frau, wie man sie heute selten trifft: warmherzig, loyal, mit einem stillen Pflichtbewusstsein, das sich nicht in großen Worten äußerte, sondern im täglichen Tun. Jahrzehntelang hatte sie ihren Ehemann Manfred (Name geändert), einen erfolgreichen Unternehmer mit scharfem Verstand, begleitet. Er – ein Wirtschaftskapitän alter Schule – führte ein mittelständisches Unternehmen. Sie – Mutter, Hausfrau, emotionale Mitte der Familie – war für ihre beiden Kinder, Harald und Michaela, stets präsent.
Das Haus, das Hannelore mit dem Erbe ihres verstorbenen Vaters gekauft hatte, war das erste Zuhause der jungen Familie. Jahre später zog die Familie in ein anderes, von Manfred errichtetes Haus. Das frühere Familienheim wurde vermietet – blieb aber im Alleineigentum von Hannelore.
Auf Drängen ihres Ehemanns übertrug sie schließlich – aus steuerlichen Erwägungen – die Immobilie hälftig auf ihre Kinder. Der Notar beurkundete die Schenkung. Jahre später sollte sie dies zutiefst bereuen.
Der Kontakt bricht ab – und der Schmerz beginnt
Während Harald vormals ein sehr enges Verhältnis zu seiner Mutter hatte und manchmal als Muttersöhnchen gehänselt wurde, kam die Wendung mit dessen Eheschließung. Der Kontakt versiegte, Gespräche blieben aus. Schließlich untersagte er Hannelore, sein Grundstück zu betreten – und das, obwohl er nur wenige Straßen von ihr entfernt in einem Münchner Vorort lebt..
Wenn Sie ihn durch Zufall im örtlichen Supermarkt trifft, dann schaut er weg, versteckt sich Hinterregalen oder tut einfach so, als wenn er seine Mutter nicht sehen bzw. erkennen würde. Der Tiefpunkt kam, als Nachbarn ihr berichteten, Harald erzähle, sie habe seine Tochter – ihre Enkelin – geschlagen. Eine frei erfundene, ehrverletzende Lüge. Für Hannelore war das der Moment, an dem die Überlegung aufkam: Muss ich das hinnehmen – oder kann ich die Schenkung widerrufen?
Die rechtliche Grundlage: § 530 BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht unter § 530 BGB vor, dass eine Schenkung widerrufen werden kann, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung groben Undanks schuldig macht.
Wann liegt grober Undank vor?
Um erfolgreich widerrufen zu können sind objektive und subjektive Elemente erforderlich.
Objektiv schweres Verhalten
Die Rechtsprechung erkennt groben Undank unter anderem in folgenden Fällen an:
- bewusste Verleumdung oder üble Nachrede,
- haltlose Strafanzeigen,
- körperliche Angriffe oder Drohungen,
- massive Beleidigungen.
Die Verbreitung einer frei erfundenen Gewalthandlung gegenüber der Enkelin – wie im Fall Hannelore – kann als solcher grober Undank gewertet werden.
Subjektiv undankbare Gesinnung
Die Verfehlung muss Ausdruck einer undankbaren Haltung sein. Es genügt nicht, dass der Schenker sich verletzt fühlt – es muss ersichtlich sein, dass der Beschenkte jede Wertschätzung für die empfangene Zuwendung aufgegeben hat.
Kontaktabbruch – kein Widerrufsgrund für sich allein
Ein rein emotionaler Rückzug reicht nach der Rechtsprechung nicht aus. So urteilten unter anderem:
- OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2015 – 10 UF 24/15: Kontaktabbruch ist kein grober Undank.
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2021 – 4 UF 176/20: Wechselseitige familiäre Spannungen allein reichen nicht.
Die gesetzliche Frist: § 532 BGB
Der Widerruf muss binnen eines Jahres ab Kenntnis der schweren Verfehlung erklärt werden. Entscheidend ist das Datum, an dem der Schenker von dem konkreten Verhalten erfährt.
Beweislast und Vorgehen
Der Schenker trägt im gerichtlichen Verfahren die volle Darlegungs- und Beweislast. Ohne aussagekräftige Zeugen oder Dokumente ist ein erfolgreicher Widerruf kaum durchsetzbar.
Fazit: Rückforderungsrecht bei Vertrauensbruch – aber mit klaren Grenzen
Der Fall von Hannelore zeigt, wie sich steuerliche Motive, familiäre Erwartungen und emotionale Bindungen dramatisch überlagern können. Wer schenkt, vertraut. Wird dieses Vertrauen durch grobe Missachtung zerstört, kann das Recht helfen – aber nur, wenn die gesetzlichen Hürden auch tatsächlich erfüllt sind.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie sich fragen, ob ein Rückforderungsanspruch in Ihrem Fall besteht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie persönlich, sensibel und mit der nötigen rechtlichen Präzision und prüfen für Sie diskret und fundiert, ob in Ihrem Fall ein Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks in Betracht kommt – und begleiten Sie auf dem Weg zurück zu gerechter Ordnung.