Arbeitnehmer, die die Altersgrenze erreicht haben, müssen in Ruhestand gehen. Gleichgültig, ob sie wollen oder nicht. Eine Altersdiskriminierung ist darin nicht zu sehen. Was aber ist mit freien Mitarbeitern, wenn der Auftraggeber plötzlich die Zusammenarbeit mit der Begründung abgelehnt, dass die gesetzliche Altersgrenze erreicht sei? Auch dies ist rechtens, jedenfalls bei so genannten festen Freien, …weiterlesen
Verjährung von Sozialplanansprüchen
Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.10.2013 (5 Sa 823/12) sollen Abfindungsansprüche aus einem nach Insolvenzeröffnung und Anzeige der Massenunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan nicht bereits drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie sonstige Sozialplanansprüche verjähren, da der Anspruch erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens und Verteilung der Masse fällig werde. Zwar verjähren Sozialplanansprüche innerhalb von drei …weiterlesen
Private Telefonate während der Arbeitszeit gefährden Unfallversicherungsschutz
Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen – wie z.B. Essen oder Einkaufen – können allerdings die versicherte Tätigkeit und damit den Unfallversicherungsschutz unterbrechen. Dies gilt auch für das private Telefonieren während der Arbeitszeit, wenn damit die versicherte Tätigkeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird. Dies entschied der 3. Senat des Hessischen …weiterlesen
Volle Haftung eines Arbeitnehmers, wenn die zum Schaden führende Tätigkeit dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen ist
Verursachen Arbeitnehmer Schäden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit, dann haften sie vollumfänglich grundsätzlich nur bei Vorsatz. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.08.2013 (13 Sa 269/13) einen Auszubildenden in einer Autowerkstatt zur Zahlung von 25.000 € Schmerzensgeld an einen anderen Auszubildenden verurteilt, weil er ohne Vorwarnung nach seinem Kollegen ein ca. 10 g schweres Auswuchtgewicht …weiterlesen
BAG: Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über Vorliegen eines Dienst- oder Werkvertrags
Wenn es darum geht Risiken zu vermeiden und Sozialversicherungsabgaben zu sparen, sind Arbeitgeber oft erfinderisch. Es kommt deshalb immer wieder vor, dass Verträge, bei denen es sich in Wahrheit um Arbeitsverhältnisse handelt, als Werkverträge eingestuft werden. Die Bezeichnung eines Vertrags als Werkvertrag oder Dienst- bzw. Arbeitsvertrag spielt aber im Streitfall keine Rolle, weil es maßgeblich …weiterlesen


