Der Umgang unter den Kollegen in manchen Betrieben ist oft ruppig. Hänseleien, die manchmal auch mit körperlicher Gewalt einhergehen, sind an der Tagesordnung. Wer hier mitmacht, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes. Diese Erfahrung musste nun auch ein Gerüstbauer und Vorarbeiter machen, der in einem Dixi-Klo zur Belustigung der Belegschaft einen Feuerwerkskörper zur Explosion gebracht hatte, …weiterlesen
BAG: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Endet das Arbeitsverhältnis, dann entsteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oftmals Streit über die Formulierung des Arbeitszeugnisses. Gesetzlich geregelt ist dabei, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer durchschnittlichen Leistungsbeurteilung hat. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung, so muss er dies im Falle eines Rechtsstreits beweisen. Möchte dagegen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer …weiterlesen
BAG: Stichtagsregelung für Jahressonderzahlung ist keine Altersdiskriminierung
Jahressonderzahlungen hängen regelmäßig davon ab, dass zu einem bestimmten Stichtag, oft der 1. Dezember, das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht. Wenn Arbeitnehmer im laufenden Jahr durch erreichen der Altersgrenze aus dem Betrieb ausscheiden, besteht zum Stichtag kein Arbeitsverhältnis mehr. Allerdings hat das Arbeitsverhältnis auch nicht durch Kündigung, sondern kraft Gesetzes geendet. Deshalb kam es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, …weiterlesen
BAG: Nicht jeder Fehler in der Sozialauswahl führt zur Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
Immer dann, wenn sich die Konjunktur eintrübt werden durch Unternehmen wieder verstärkt betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Bei arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzklagen spielt dabei neben der Frage, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung von Arbeitnehmern vorliegt, regelmäßig die Frage, ob der Arbeitgeber Fehler bei der Sozialauswahl gemacht hat eine entscheidende Rolle.weiterlesen
Betriebsübergang bei Übernahme einer Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind
Im Fall eines Betriebsübergangs gehen nach § 613a BGB bestehende Arbeitsverhältnisse auf den Übernehmer über. In der Praxis der Unternehmenssanierung und Unternehmensinsolvenz wird manchmal versucht diese Regelung zu umgehen. Investoren sehen nämlich oft nur dann eine Chance, wenn sie nicht das gesamte Unternehmen, sondern nur Teile und die dafür erforderlichen Mitarbeiter übernehmen. Nach dem Motto „Die Guten ins Töpfchen …weiterlesen


