Arbeitnehmer gehen regelmäßig davon aus, dass sie während ihres Erholungsurlaubs für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein müssen. Dieser Grundsatz ist im Ausgangspunkt richtig, gilt aber nicht uneingeschränkt. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen schwerwiegenden Pflichtverstoß aufklären und eine außerordentliche Kündigung vorbereiten möchte, kann er gehalten sein, den Arbeitnehmer auch während dessen Urlaubs zu kontaktieren. Das …weiterlesen
Streit ums Zwischenzeugnis: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen
Ein Zwischenzeugnis kann für Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung sein. Es dokumentiert die bisherige Tätigkeit, die erbrachten Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis, obwohl dieses noch fortbesteht. Besonders wichtig wird ein Zwischenzeugnis bei einer geplanten Bewerbung, einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung, einer längeren Abwesenheit oder einer drohenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis entsteht jedoch häufig Streit …weiterlesen
„Ausländer raus“ am Arbeitsplatz: Reicht eine rassistische Parole für eine Kündigung?
Das Rufen der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ im Betrieb ist eine erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Dennoch rechtfertigt eine solche Äußerung nicht in jedem Fall sofort eine fristlose oder auch nur eine ordentliche Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Bremen mit Urteil vom 9. Dezember 2025 entschieden. Die Entscheidung des LAG Bremen, Urteil vom 09.12.2025 – …weiterlesen
Dienstwagen versus pfändbares Einkommen: BAG klärt, was Arbeitgeber wissen müssen
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Vergütungsbestandteil. Für Arbeitgeber kann sie jedoch zu erheblichen finanziellen Risiken führen, wenn der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs im Verhältnis zum pfändbaren Arbeitseinkommen zu hoch ist. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 38/25 – die Anforderungen deutlich verschärft und …weiterlesen
Warum Arbeitgeber Bewerbungen schwerbehinderter Menschen besonders ernst nehmen sollten
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen dürfen im betrieblichen Alltag nicht oberflächlich geprüft, vorschnell aussortiert oder lediglich formal beantwortet werden. Arbeitgeber treffen bereits im Vorfeld einer Einstellung besondere Prüfungs-, Beteiligungs- und Förderpflichten. Werden diese Vorgaben missachtet, kann schon ein objektiver Verfahrensfehler die Vermutung begründen, dass der Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt wurde. Welche finanziellen Folgen ein nachlässig organisiertes …weiterlesen


