Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeberkündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis, dass nicht nur das berufliche Selbstbewusstsein angekratzt, sondern oft auch negative Auswirkungen auf die Ehe hat. Gerade dann, wenn nach dem Verlust des Arbeitsplatzes auch die Ehe in die Brüche geht, kann, jedenfalls dann, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, unerwartet eine Verknüpfung …weiterlesen
Besteht für Arbeitnehmer eine Pflicht zur Kenntnisnahme elektronischer dienstlicher Weisungen in der Freizeit?
Das moderne Arbeitsleben ist geprägt von Flexibilität, Digitalisierung und der ständigen Erreichbarkeit der Arbeitnehmer. Insbesondere die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel wie E-Mails und SMS hat die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit zunehmend verschwimmen lassen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 23.08.2023 (5 AZR 349/22) mit einer brisanten Fragestellung auseinandergesetzt: Sind …weiterlesen
Führen Fehler bei der Massenentlassungsanzeige nicht länger zur Nichtigkeit der Kündigung?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) steht möglicherweise vor einer wegweisenden Änderung in seiner Rechtsprechung zu Massenentlassungen. Ein zentraler Punkt in dieser Diskussion ist die Frage, ob eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber die Anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG nicht korrekt erstattet hat. Diese Frage hat nicht nur theoretische Relevanz, sondern wirkt sich …weiterlesen
Filetiermesser am Arbeitsplatz geschwenkt – fristlose Kündigung erhalten
Am Arbeitsplatz lauern viele Gefahren, die dazu führen können, dass der Arbeitgeber verschnupft mit einer fristlosen Kündigung reagiert: in die Kasse gegriffen, die Kollegin belästigt, unberechtigt private Kopien gefertigt oder das Smartphone bzw. Elektroauto ohne Erlaubnis aufgeladen. All dies sind Handlungen, die arbeitsrechtlichen Ärger mit sich bringen können. Über einen eher ungewöhnlichen Fall hat das …weiterlesen
Rechtfertigt Stromdiebstahl beim Arbeitgeber eine fristlose Kündigung?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „wer stiehlt oder schlägt, der fliegt.“ Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers, ebenso wie Körperverletzungen regelmäßig mit einer fristlosen Kündigung beantwortet werden können. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den sog. Bienenstichfall oder Kassenbonfall,, die für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt haben, weil der Verzehr eines Bienenstich …weiterlesen