Möchten Arbeitnehmer in einem laufenden Arbeitsverhältnis eine längere Fortbildung machen dann ist dies, jedenfalls wenn der Arbeitgeber die dafür anfallenden Kosten übernimmt, regelmäßig damit verbunden, dass Arbeitgeber im Rahmen einer sog. Rückzahlungsklausel vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für den Fall, dass er nach Beendigung der Fortbildung nicht dem Arbeitgeber noch für eine gewisse Zeit die Treue …weiterlesen
Was ist, wenn ich wegen sog. Straßenklebern zu spät zur Arbeit komme?
Augenblicklich vergeht kaum ein Tag, an dem sich in deutschen Großstädten sich selbst ernannte sog. Umweltaktivisten der letzten Generation oder andere Organisationen auf Straßen festkleben, um für Stau in Deutschlands Großstädten zu sorgen. Dass hierdurch nicht nur Leib und Leben gefährdet werden können, wenn Krankenwägen beispielsweise nicht rechtzeitig Unfallopfer erreichen, sondern oft auch Termine versäumt …weiterlesen
Kein Annahmeverzug bei Nichtbeschäftigung ungeimpfter Pflegekraft ohne behördliche Untersagungsverfügung?
Trotz Geltung der einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden regelmäßig in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen nach wie vor Mitarbeiter beschäftigt, die den geforderten Nachweis einer ausreichenden Immunisierung gegen Covid 19 nicht erbracht haben. Dies deshalb, weil viele Arbeitgeber auf eine entsprechende Untersagungsverfügung des Gesundheitsamtes warten und froh sind, überhaupt ausreichend …weiterlesen
Mindestlohn 12 € und dann?
Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit, § 138 BGB, frei darin sind den Inhalt der Verträge autonom zu bestimmen. Ein staatlich verordneter Mindestlohn stellt bereits aus diesem Grund einen Eingriff in die Vertragsautonomie dar, in dem der Staat vorschreibt, welchen Geldbetrag eine Arbeitsleistung …weiterlesen
Zu dick für den Job? – Kündigung erhalten
Übergewicht als Kündigungsgrund? Sie glauben das gibt es in Zeiten in denen gendern und Diversity auch in der Arbeitswelt groß geschrieben wird nicht (mehr)? Fehlanzeige. Der Verfasser vertritt augenblicklich gerade einen Fall vor dem Arbeitsgericht München, in denen der Arbeitgeber genau deshalb einer langjährigen Mitarbeiterin, die seit 1987 im Betrieb beschäftigt ist, gekündigt hat. Im …weiterlesen
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