Derzeit sorgt ein Beschluss des BAG vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) für mediale Beachtung, weil dort die obersten Arbeitsrichter entschieden hätten, dass Arbeitgeber verpflichtet seien ein System einzuführen, das die geleistete Arbeitszeit erfassen kann. Die Richter entnehmen eine solche Verpflichtung aus der Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Betrachtet man die Entscheidung …weiterlesen
Warum sich die häusliche 24-Stunden-Pflege nur noch die Oberschicht leisten kann
Wer aufgrund von Alters oder Gebrechen eine Pflegekraft zur häuslichen Pflege benötigt, die auch im Haushalt des zu Pflegenden lebt, der läuft Gefahr, dass dann, auch wenn vertraglich eine andere Vergütung vereinbart ist, erhebliche Nachzahlungen seitens der Pflegekraft gefordert werden können. Dies deshalb, weil regelmäßig, jedenfalls dann, wenn die Angelegenheit beim Arbeitsgericht landet, nicht nur …weiterlesen
Nicht gegendert – Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten
Nun ist es also so weit. Der Streit um die Verwendung gendergerechter Sprache hat auch die Arbeitsgerichtsbarkeit erreicht. Am 07.09.2022 wird vor dem Arbeitsgericht Bonn eine Kündigungsschutzklage verhandelt, in dem der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, einem von mehreren Sozialverbänden getragenen und zum Großteil aus Steuermitteln finanzierten Verein, der sich um Straftäter kümmert, dem der …weiterlesen
Kann über das beA noch wirksam eine Schriftsatzkündigung ausgesprochen werden?
Unter einer sog. Schriftsatzkündigung versteht man die Kündigung eines Rechtsverhältnisses, die aus prozesstaktischen Gründen zusätzlich im Rahmen eines laufenden Rechtstreits als Inhalt eines Anwaltsschriftsatzes ausgesprochen wurde. Dies spielt insbesondere bei Arbeitsrechtsprozessen, aber auch in Mietrechtsprozessen eine Rolle, in denen das Gesetz eine Schriftform der Kündigung vorschreibt. Ausgangspunkt war dabei meistens, dass ein Rechtsstreit um die …weiterlesen
Widerspruch gegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nutzlos
Als im Arbeitsrecht überregional tätige Anwaltskanzlei merken wir augenblicklich deutlich, wie schwarze Wolken am Arbeitsmarkt in Deutschland aufziehen und Unternehmen anfangen Personal abzubauen. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen möchten, dann ist unabdingbar, dass Sie binnen 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen. Dies deshalb, weil grundsätzlich …weiterlesen
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