Arbeitnehmer, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine selbständige Tätigkeit beginnen möchten, was gerade bei Freiberuflern, also Steuerberatern, Rechtsanwälten, aber auch Ärzten, des Öfteren der Fall ist, warten regelmäßig nicht damit ab, bis das Arbeitsverhältnis beendet wurde, sondern treffen bereits im laufenden Arbeitsverhältnis Vorbereitungshandlungen, damit die Übergang in die Selbständigkeit reibungslos funktioniert. Da es allerdings dem Arbeitnehmer …weiterlesen
Arbeitsvertragliche Versetzungsklausel verliert nicht ihre Wirksamkeit durch jahrelange Untätigkeit des Arbeitgebers
Wer als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einem Dienstort eingesetzt wird, der spekuliert darauf, dass sich daran nichts ändern wird und zwar oft auch dann, wenn im Vertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist. Eine solche verliert auch nicht ihre Wirksamkeit, wenn der Arbeitgeber von dieser jahrelang keinen Gebrauch gemacht hat (BAG, Urteil vom 30.11.2016 – 10 …weiterlesen
BVerfG verstärkter Schutz vor Massenentlassung während der Elternzeit
Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen bedürfen nach § 17 KSchG zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats, soweit ein solcher vorhanden ist, und einer vorherigen ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit. Dieser durch § 17 KSchG gewährleistete Schutz ist europarechtlich durch die Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) beeinflusst. So ist nach der Rechtsprechung des …weiterlesen
Zusage einer Witwenrente muss grds. auch für aktuelle Ehefrau gelten
Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Zusage, dass der Ehefrau eine Witwenrente bezahlt wird, dann muss diese grundsätzlich so formuliert sein, dass davon nicht nur die „jetzige“, sondern die „jeweilige“ Ehefrau begünstigt wird. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 21.02.2017 (3 AZR 297/15) entschieden.weiterlesen
Darf der Arbeitgeber nach oben von Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers abweichen?
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Normalfall ist dabei eine durchschnittliche Leistungsbeurteilung. Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unterdurchschnittlich beurteilen, dann muss er im Streitfall beweisen, dass dieser unterdurchschnittlich gewesen ist. Will der Arbeitnehmer dagegen eine bessere Beurteilung als durchschnittlich, dann muss dieser wiederum im Streitfall beweisen, …weiterlesen
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