Im Insolvenzverfahren kann eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb durch die Bildung von Altersgruppen geschaffen werden, § 125 InsO. Das BAG urteilte nun am 19.12.2013 (6 AZR 790/12), dass diese Regelung nicht das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verletze, da die Sanierung des insolventen Unternehmens das Ziel der Altersgruppenbildung sei.weiterlesen
BAG: Beweisverwertungsverbot bei Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht ein Vertrauensverhältnis und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses ist gestört, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verdächtigt, dass er ihn bestohlen hat oder fortlaufend bestiehlt. Steht ein solcher Diebstahl fest, rechtfertigt dies regelmäßig eine fristlose Kündigung. Aber auch der bloße Verdacht kann unter dem Gesichtspunkt einer sog. Verdachtskündigung eine fristlose …weiterlesen
BAG: Aufgabe der Rüge der Nichtanhörung des Betriebsrats im Kündigungsschutzprozess
Ist im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, dann wird von vielen Rechtsanwälten bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage zunächst standardmäßig eine mangelnde Anhörung des Betriebsrats gerügt. Weist der Arbeitgeber dann im laufenden Verfahren nach, dass der Betriebsrat angehört worden ist, wird (manchmal vorschnell) die Anhörungsrüge aufgegeben. Dies kann jedoch fatale Auswirkungen haben, weil dann dem Arbeitgeber eine Möglichkeit …weiterlesen
Wer ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte oder Kollegen aufstellt, riskiert seinen Arbeitsplatz
Eine bei einem Landkreis beschäftigte Sekretärin hat ihren Job verloren, weil sie Alkoholexzesse ihres Vorgesetzten und sexuelle Handlungen während des Dienstes von Kollegen behauptet hatte. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Da die Wahrheit der Behauptungen im Rahmen einer vom in zweiter Instanz zuständigen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.02.2014 …weiterlesen
Prozesskosten im Kündigungsrechtsstreit als Werbungskosten absetzbar
In arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht die Besonderheit, dass jede Partei in erster Instanz, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, ihre eigenen Kosten zu tragen hat, § 12 a ArbGG. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die nicht rechtsschutzversichert sind, auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sie können aber den Fiskus an den Kosten beteiligen, den Kosten für Kündigungsrechtsstreitigkeiten werden …weiterlesen
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