Scheiden tut bekanntlich Weh. Dies gilt nicht nur bei der Beendigung von Ehen, sondern auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen endet die Beziehung, die so hoffnungsvoll begonnen hat, oft im Streit vor dem Kadi. Geht es nicht gleich um die Frage, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber überhaupt berechtigt war, so dass ein …weiterlesen
Vorsicht bei der unterpreisigen Beschäftigung von Hartz IV Empfängern – es drohen Nachforderungen des Jobcenter
In der freien Marktwirtschaft regelt Angebot und Nachfrage den Preis. Dies gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für den Arbeitsmarkt. Den Gesetzen der freien Marktwirtschaft folgend hat eine Berliner Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für Bürohilfstätigkeiten zu einem Monatslohn von 100 € beschäftigt. Unter Berücksichtigung der abverlangten Tätigkeiten entsprach dies einem Stundenlohn von unter 2 …weiterlesen
BAG: Grds. keine Altersdiskriminierung bei zusätzlichen Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer
Arbeitnehmer dürfen nicht wegen ihres Alters diskriminiert werden. So ist es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Wird dagegen verstoßen, droht nicht nur Schadenersatz und Entschädigung, sondern Arbeitnehmer haben auch einen Anspruch auf Gleichstellung. Diese Regelung, die vom Gesetzgeber an sich geschaffen wurde, um ältere Arbeitnehmer zu schützen, kann aber umgekehrt auch auf den Schutz jüngerer …weiterlesen
Anspruch auf Gleichstellung mit behinderten Menschen zur Förderung des beruflichen Aufstiegs?
Schwerbehinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht besonderen Schutz. So können beispielsweise Kündigungen nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts wirksam ausgesprochen werden. Im öffentlichen Dienst werden schwerbehinderte Menschen regelmäßig bei gleicher Eignung bevorzugt. Insbesondere bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis gelten für schwerbehinderte Menschen weniger strenge gesundheitliche Anforderungen an die Eignung als bei gesunden Bewerbern. Als schwerbehindert gilt man …weiterlesen
BAG: Während des Insolvenzverfahrens durch Prozessvergleich erworbener Abfindungsanspruch unterfällt dem Insolvenzbeschlag
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12.08.2014 (10 AZB 8/14) entschieden, dass der in einem gerichtlichen Vergleich zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworbene Anspruch auf Zahlung einer Abfindung als Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag unterliegt. Der Insolvenzverwalter werde insoweit in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners und könne eine Umschreibung …weiterlesen
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