Ist eine ordentliche personenbedingten Kündigung wegen seiner Betriebszugehörigkeit tarifvertraglich ausgeschlossen, dann bleibt einem Arbeitgeber, wenn er einen Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen möchte, nur die Möglichkeit außerordentlich personenbedingt – unter Einhaltung einer Auslauffrist – zu kündigen. In derartigen Fällen muss der Arbeitgeber nicht nur der Kündigung eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft zugrunde legen und dies im …weiterlesen
Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen privater Internetnutzung ohne Abmahnung?
Arbeitnehmer haben oft kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, wenn es um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz geht. Aktien handeln, Schuhe kaufen, Reisen buchen, private E-Mails schreiben. Die Möglichkeiten des Internets sind unerschöpflich. Dass dies fatale Folgen haben kann, zeigt ein Urteil des LAG Schleswig Holstein vom 06.05.2014 (1 Sa 421/13), indem das Gericht eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung …weiterlesen
Scheinwerkvertragsverhältnis kann Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen begründen
Leiharbeit ist für viele Arbeitnehmer ein Graus. Verrichten sie doch oft die gleiche Tätigkeit wie ihre fest angestellten Kollegen und erhalten dafür nur einen Bruchteil der Vergütung. Selbst dann, wenn die Entleihunternehmen mit den entschiedenen Arbeitnehmern zufrieden sind, scheuen sie oft davor zurück ein eigenständiges Arbeitsverhältnis zu begründen, weil sie die Knebelung fürchten, die ihnen …weiterlesen
BAG: Arbeitnehmer haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine durchschnittliche Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
Scheiden tut bekanntlich Weh. Dies gilt nicht nur bei der Beendigung von Ehen, sondern auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen endet die Beziehung, die so hoffnungsvoll begonnen hat, oft im Streit vor dem Kadi. Geht es nicht gleich um die Frage, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber überhaupt berechtigt war, so dass ein …weiterlesen
Vorsicht bei der unterpreisigen Beschäftigung von Hartz IV Empfängern – es drohen Nachforderungen des Jobcenter
In der freien Marktwirtschaft regelt Angebot und Nachfrage den Preis. Dies gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für den Arbeitsmarkt. Den Gesetzen der freien Marktwirtschaft folgend hat eine Berliner Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für Bürohilfstätigkeiten zu einem Monatslohn von 100 € beschäftigt. Unter Berücksichtigung der abverlangten Tätigkeiten entsprach dies einem Stundenlohn von unter 2 …weiterlesen
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