Kündigungsrechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten enden regelmäßig damit, dass die Parteien sich darauf verständigen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung endet und der Arbeitgeber im Gegenzug für den Verlust des Arbeitsplatzes eine soziale Abfindung bezahlt. Die Höhe der Abfindung hängt dabei zum einen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und zum anderen von den Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers …weiterlesen
Beleidigung des Arbeitgebers als Psychopath muss kein Kündigungsgrund sein
Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert grundsätzlich den Verlust seines Arbeitsplatzes, weil eine solche Beleidigung im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Glück hatte ein Arbeitnehmer, der seinen Chef einen Psychopathen genannt hatte und dem deshalb fristlos gekündigt worden war. Denn das mit der Angelegenheit befasste Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 24.07.2014 (5 Sa …weiterlesen
Mindestlohn für Gerüstbauer steigt zum 01.09.2014 auf 10,25 €
Rund 20.000 Arbeitnehmer sind im Gerüstbauerhandwerk beschäftigt. Ab dem 01.09.2014 gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Erfasst werden auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, denn die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklären lassen. Alle Betriebe, die mit eigenem oder fremdem Material …weiterlesen
BAG: Vertragsstrafenklausel greift bei Nichtleistung der Arbeit nicht ein
Arbeitgeber, die ein besonderes Interesse daran haben, ihre Arbeitnehmer an sich zu binden, verwenden in Arbeitsverträgen oftmals Vertragsstrafenklauseln, die den Arbeitnehmer daran hindern sollen das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Solche Klauseln sind aber nicht immer wirksam, weil sie einer Inhaltskontrolle unterliegen. Das BAG hat nunmehr in seinem Urteil vom …weiterlesen
Urlaubsabgeltung ohne Verzug des Arbeitgebers?
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) genommen werden, dann hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.06.2014 – 21 Sa 221/14) kommt es dabei nicht auf einen Verzug des Arbeitgebers an. Arbeitgeber seien nämlich nach Auffassung des Gerichts verpflichtet, den Urlaubsanspruch von …weiterlesen
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