Wird zur Absicherung eines Altersteilzeitguthabens eine sog. Doppeltreuhand vereinbart, ist die zugunsten des Arbeitnehmers vereinbarte Sicherungstreuhand i. d. R. insolvenzfest und begründet in der Insolvenz des Arbeitgebers (Treugebers) ein Absonderungsrecht an dem Sicherungsgegenstand (BAG, Urteil vom 18.07.2013 – 6 AZR 47/12).weiterlesen
Arbeitnehmer, die nicht an Weihnachtsfeier teilnehmen, haben keinen Anspruch auf den Anwesenden ausgehändigtes Überraschungsgeschenk
Ein Handelskonzern mit 100 Mitarbeitern hatte letztes Jahr bei der Weihnachtsfeier seine Arbeitnehmer damit überrascht, dass jeder anwesende Arbeitnehmer als Überraschung ein iPad mini erhalten hat. Der Arbeitgeber wollte mit dieser nicht angekündigten Geschenkaktion die in der Vergangenheit geringe Teilnehmerzahl an Betriebsfeiern steigern und hat das iPad deshalb nur an die anwesenden Mitarbeiter verschenkt. Dies …weiterlesen
Klage des Schuldners bei falscher Berechnung pfändbarer Beträge in der Vergangenheit
Auch während des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Anspruch auf das unpfändbare Einkommen zu erheben und gerichtlich durchzusetzen. Er selbst kann gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung vorenthaltenen Arbeitseinkommens klagen, wenn dieser die Unterhaltspflichten des Schuldners nicht ordnungsgemäß beachtete, dies entschied das LAG Düsseldorf mit Urteil vom 26.0 1.2012 (11 Sa 1004/11).weiterlesen
BAG: Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers nach Betriebsübergang
Bei einem sog. Betriebsübergang haben Arbeitnehmer bekanntlich ein Widerspruchsrecht, können also dadurch verhindern, dass ihr Arbeitsverhältnis auf den Übernehmer übergeht. Dass dieses Widerspruchsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch verwirkt werden kann, zeigt ein Fall, den das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.10.2013 (Az.: 8 AZR 974/12) letztinstanzlich zu entscheiden hatte.weiterlesen
BAG: Keine diskriminierende Kündigung wegen des Geschlechts bei noch nicht offenbarter Schwangerschaft
Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind tun gut daran, dies möglichst rasch ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Kündigt dieser nämlich, ohne dass er von der Schwangerschaft wusste, so stellt dies keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wie das Bundesarbeitsgericht nunmehr in einem Urteil vom 17.10.2013 (Az.: 8 AZR 742/12) festgestellt hat.weiterlesen
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