Webseitenbetreiber aufgepasst! Wenn Sie auf Ihrer Internetseite das Tracking-Tool Google Analytics verwenden, dann sollten Sie weiterlesen, denn nach einer Entscheidung des LG Dresden vom 11.01.2019 (1a O 1582/18) kann hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers verletzt werden, wenn der Einsatz ohne Anonymisierung der IP-Adresse erfolgt und der Nutzer nicht ausdrücklich in deren Speicherung und Weitergabe …weiterlesen
Recht kurios: Verstoßen Namensschilder an der Haustür oder Klingelanlage von Mietwohnungen gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Der Ohrwurm von Marianne Rosenberg „Er gehört zu mir so wie mein Name an der Tür“ könnte bald der Vergangenheit angehören und müsste umgeschrieben werden auf „Er gehört zu mir sowie meine Nummer an der Tür“. Warum? Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) macht es möglich, denn bei der standardisierten Angabe von Vornamen …weiterlesen
Zur Abmahnfähigkeit einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auch, wenn – soweit ersichtlich – die große Abmahnwelle, die nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 erwartet worden war, bislang ausgeblieben ist, nimmt der Zug langsam Fahrt auf. So hat das LG Würzburg mit Beschluss vom 13.09.2018 (11 O 1741/18 UWG) der Betreiberin einer Internetseite untersagt für ihre berufliche Tätigkeit eine unverschlüsselte Homepage ohne …weiterlesen
Betreuer kann selbst die Einwilligung zur Datenspeicherung des Betreuten nach der DSGVO erteilen, wenn diesem die erforderliche Einsichtsfähigkeit fehlt
An dieser Stelle hatten wir schon von manchen Kuriositäten und Absonderlichkeiten berichtet, die die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) hervorbringt. Eine weitere solche Kuriosität ergibt sich aus dem Betreuungsrecht. Wird nämlich vom Gericht für eine Person ein Betreuer bestellt, dann muss diese, um sein Amt überhaupt ausüben zu können, auch die Daten des Betreuten speichern. Dafür ist aber …weiterlesen
Kurz und prägnant: Was beinhaltet die DSGVO?
So lautete der Titel des Vortrags, den gestern Rechtsanwalt Helmut A. Graf in der gut besuchten Flößerei in Wolfratshausen vor Zahnärztinnen und Zahnärzten aus dem Oberland gehalten hat. Eingeladen zu einer Fortbildung mit Diskussionsabend zur DSGVO hatte die Wolfratshauser Kieferorthopädin, Frau Dr. Theresa Jilek.weiterlesen
