Wenn ein Pflichtteilsanspruch und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht wird, dann erfolgt auf 1. Stufe regelmäßig das Verlangen einer Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses. In unserer täglichen Praxis erleben wir es dabei immer häufiger, dass, wie selbsterständlich, Pflichtteilsberechtigte, gleichgültig ob sie die Auskunft selbst verlangen oder anwaltlich vertreten sind, die Vorlage von Belegen verlangen. Auskunft …weiterlesen
Kein Nachweis der Erbfolge durch privatschriftliches Testament gegenüber dem Grundbuchamt
Zählt zum Nachlass eine Immobilie, die grundbuchrechtlich umgeschrieben werden soll, dann ist zum Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt grundsätzlich ein Erbschein, ein europäisches Nachlasszeugnis oder ein notarielles Testament erforderlich. Ein privatschriftliches Testament genügt dagegen nicht. Dies gilt nach einem Beschluss des OLG Schleswig vom 08.09.2021 (2 Wx 49/21) auch dann, wenn sich das Testament …weiterlesen
Zur Belastung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück innerhalb und außerhalb einer Erbengemeinschaft
Im Deutschen Erbrecht gilt nach § 1922 BGB das Prinzip der sog. Universalsukzession (= Gesamtrechtsnachfolge). Dies bedeutet der Nachlass geht damit als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben über. Erben mehrere Personen, dann entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Gerade wenn auch eine Immobilie zum Nachlass zählt, beginnen dann oft die Probleme. Da sich insoweit …weiterlesen
Keine Minderung des Pflichtteils durch Grabpflegekosten
Wenn es um den Pflichtteil geht, dann sind naturgemäß Erbe und Pflichtteilsberechtigter nur selten einer Meinung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass insoweit auch häufig darüber gestritten wird, ob Kosten für die Grabpflege bei der Berechnung des Nachlasswertes Berücksichtigung finden und damit den Pflichtteil schmälern. Nun ist es amtlich, dass dies nicht der Fall ist, …weiterlesen
Warum Sie Nacherben stets konkret bezeichnen sollten…
Vor kurzem ist ein ungewöhnlicher Erbrechtsfall auf dem Schreibtisch des Verfassers gelandet, bei dem eine unbedachte Regelung zur Nacherbschaft durch den Erblasser dazu führt, dass der als Vorerbe eingesetzte Sohn des Erblassers, der zwischenzeitlich selbst das 60 Lebensjahr überschritten hat, sich „kastrierten“ lassen müsste, um über eine zum Nachlass zählende Immobilie zu verfügen, und das, …weiterlesen
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