Juristische Laien haben oft ihre liebe Mühe und Not, wenn es um die Formulierung von Testamenten geht, die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden bzw. das zu verstehen, was sie da im Testament formuliert haben. Nicht selten führen Fehlvorstellungen vom Begrifflichkeiten zu ungewünschten Regelungen. Dass aber offensichtlich nicht nur Laien, sondern auch Gerichte manchmal Schwierigkeiten mit der …weiterlesen
Was gilt bei testamentarischer Verteilung des gesamten Vermögens an mehrere Personen?
Wenn juristische Laien ein Testament machen, dann kommt es immer wieder vor, dass diese ihr gesamtes Vermögen auf verschiedene Personen verteilen, ohne dabei eine Regelung zu treffen, wer nun Erbe und wir lediglich Vermächtnisnehmer sein soll. Dies wohl deshalb, weil umgangssprachlich oft nicht zwischen den Worten zwischen „vererben“ und „vermachen“ unterschieden wird. Rechtlich ist dies …weiterlesen
So sichern Sie Ihren Anspruch auf Grundbuchberichtigung mit einer einstweiligen Verfügung ab
Ist das Grundbuch unrichtig, weichen also die formelle und die materielle Rechtslage voneinander ab, dann kann derjenige, zu dessen Ungunsten die Unrichtigkeit besteht gestützt auf § 894 BGB gegen denjenigen, der formell zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grundbuchberichtigung klagen. Eine solche Unrichtigkeit des Grundbuchs kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn ein Grundstückskaufvertrag wegen …weiterlesen
Bank muss an Erben mit Kontovollmacht auch ohne Erbschein auszahlen
In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass Banken und Sparkassen nach Eintritt eines Erbfalls eine Auszahlung von Geldvermögen an den Erben zu Unrecht mit der Begründung verweigern, dass eine Auszahlung erst nach Vorlage eines Erbscheins erfolgen müsse. Was offensichtlich manchen Bankmitarbeitern nicht bewusst ist, ist das dann, wenn die Auszahlung zu Unrecht verweigert, …weiterlesen
Auch Schenkungsversprechen, die ein Betreuer auf den Todesfall des Betreuten abgibt, sind betreuungsrechtlich nicht genehmigungsfähig
Personen die unter rechtliche Betreuung gestellt werden, sind regelmäßig weder geschäfts- noch testierfähig. Von daher greift, wenn nicht zu einer Zeit als die Testierfähigkeit noch bestanden hat, ein Testament errichtet worden ist, beim Ableben des Betreuten die gesetzliche Erbfolge ein. Wegen der Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung ist insbesondere der Betreuer nicht in der Lage für den …weiterlesen
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