Ein Testament gilt grundsätzlich solange, bis es widerrufen wird. Dies kann beispielsweise durch ein Widerruftestament erfolgen, also ein Testament, in dem ausdrücklich der Widerruf erklärt wird, ein neues Testament, als ein Testament, in dem ein geänderter Beleg niedergeschrieben wird, oder aber auch rein faktisch dadurch, dass die Urkunde zerrissen wird. Immer wieder stellen sich Erben …weiterlesen
Die Teilungsversteigerung im Erbfall: Wenn sich Miterben über Immobilien streiten
Als Herr Müller im Alter von 82 Jahren verstarb, hinterließ er seinen beiden Kindern ein stattliches Einfamilienhaus in guter Lage. Die Tochter hatte jahrelang in dem Haus gewohnt und betrachtete es als ihr Zuhause. Der Sohn, der in einer anderen Stadt lebte, wollte hingegen seinen Anteil möglichst schnell zu Geld machen. Die Gespräche über einen …weiterlesen
Das Unternehmertestament – Unternehmensnachfolge rechtssicher regeln
Sie sind Unternehmer und haben mit viel Fleiß und wirtschaftlichem Geschick ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Nun möchten Sie verhindern, dass im Falle Ihres Versterbens Erbstreitigkeiten das Unternehmen gefährden. Dann sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern frühzeitig mit den passenden Regelungen vorsorgen. Im nachfolgenden Artikel erläutern bei Ihnen worauf es im wesentlichen ankommt.weiterlesen
Supervermächtnis im Erbrecht: Clever vererben, steuern und optimieren
Wer ein Testament errichtet, der verfolgt oft mehrere Ziele: einerseits soll bei der Verteilung des Nachlasses Streit innerhalb der Familie vermieden oder bestimmte Gegenstände, wie z.B. Immobilien, bestimmten Personen zugewendet werden und andererseits möchten auch viele Erblasser dafür sorgen, dass sich im Erbfall der Fiskus nicht zu üppig an ihren sauer verdienten und bereits versteuerten …weiterlesen
Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung? – Kleine Ursache, große Wirkung
Der Erblasser, ein Landwirt, hat in seinem Testament seine 3 Kinder, einen Sohn und 2 Töchter, zu seinen Nacherbinnen bestimmt. Vorerbin war seine Ehefrau. Für den Nacherbfall hatte er geregelt, dass sein Sohn den Hof „zu einer nicht überhöhten Last“ übernehmen soll. Die testamentarische Verfügung stammt aus dem Jahr 1961, der Erblasser ist im Jahr …weiterlesen
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