Das Erbrecht wird in Deutschland regelmäßig durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nachgewiesen. In Fällen, in denen sich ein Teil des Nachlasses im europäischen Ausland befindet, weil der Erblasser dort beispielsweise eine Immobilie hat, wird regelmäßig ein sogenanntes europäisches Nachlasszeugnis benötigt, um außerhalb Deutschlands das Erbrecht nachzuweisen. Der Erbe sollte daher, wenn er gegenüber dem …weiterlesen
Zur Übertragung einer Immobilie ist bei Abschichtungsvereinbarung keine Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Diese ist vom Grundsatz her nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung ausgelegt. Eine Möglichkeit den Nachlass zu verteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen stellt der Abschluss einer sog. Abschichtungsvereinbarung dar. In einer solchen übertragen die ausscheidenden Erben regelmäßig ihren Erbteil gegen Zahlung eines Ausgleichs an einen der Miterben, der dann …weiterlesen
Zur Frage der Entgeltlichkeit eine Verfügung des Vorerben, bei der neben einer Kaufpreiszahlung auch ein Wohnrecht vereinbart wurde
Zählen zum Nachlass bei einer Vorerbschaft auch Immobilien, dann wird regelmäßig zugunsten des Nacherben im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen. Dieser wird nur mit Zustimmung des Nacherben gelöscht, oder wenn der befreite Vorerbe entgeltlich über eine solche Immobilie verfügt. Dies deshalb, weil dann der Kaufpreis ein gleichwertiges Surrogat für die Immobilie im Nachlass darstellt. Rechtliche Probleme können …weiterlesen
Keine Änderung des Feststellungsbescheids zum Grundbesitzwert wegen neuer Tatsachen bei fehlerhafter Ermittlung durch das Finanzamt
Zählen zum Nachlass Immobilien, dann spielt für die Frage, ob und in welchem Umfang die Erben Erbschaftsteuer zu bezahlen haben oft eine zentrale Rolle wie die Immobilien vom Finanzamt bewertet werden. Dies erfolgt durch einen Bescheid in dem der Grundbesitzwert zum Zwecke der Besteuerung festgestellt wird. Setzt das Finanzamt den Wert zu gering fest, weil er …weiterlesen
Pflichtteilsentziehung muss testamentarisch angeordnet sein
Bloße Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erblasser reichen für den Verlust des Pflichtteilsanspruchs nicht aus. Vielmehr muss der Erblasser die Pflichtteilsentziehung ausdrücklich testamentarisch angeordnet haben. Dies hat das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.01.2018 (12 U 1668/17) klargestellt.weiterlesen
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