Bei einem sog. Berliner Testament setzen sich regelmäßig die Ehegatten wechselseitig als Erben für den ersten Erbfall ein und bestimmen für den zweiten Erbfall einen Schlusserben. Diese Erbeinsetzung ist grundsätzlich für beide Ehegatten bindend. Dies bedeutet, dass der überlebende Ehegatte nach Eintritt des ersten Erbfalls die sog. wechselbezüglichen Verfügungen nicht mehr einseitig ändern kann, wenn …weiterlesen
Zur Kostentragung im Erbscheineinziehungsverfahren
Die Stellung als Erbe wird regelmäßig formell durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nachgewiesen. Wendet sich dann ein Beteiligter gegen die Richtigkeit des erteilten Erbscheins und beginnt daraufhin das Nachlassgericht den Sachverhalt aufzuklären, dann bedarf es einer Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens auch dann, wenn das Verfahren ohne förmlichen Beschluss mit der Mitteilung endet, …weiterlesen
Künftiges Pflichtteils- oder Erbrecht rechtfertigt keine Grundbucheinsicht
Wer Einsicht in das Grundbuch nehmen möchte, der muss darlegen, dass er daran ein berechtigtes Interesse hat. In erbrechtlichen Angelegenheiten kann sich ein solch rechtliches Interesse insbesondere aus einer Stellung als Pflichtteilsberechtigter oder Erbe ergeben. Ein künftiges Pflichtteils- oder Erbrecht rechtfertigt dagegen keine Grundbucheinsicht, weil derartige Ansprüche vor Eintritt des Erbfalls nicht verfolgt werden können …weiterlesen
Erben können Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub des Erblassers verlangen
Verstirbt der Erblasser, ohne dass er den ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen konnte, dann können die Erben vom Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen (EuGH, Urteile vom 06.11.2018, C – 569/16 und C – 570/16).weiterlesen
Zur Entlassung eines Testamentvollstreckers wegen zögerlicher Vermächtniserfüllung
Wird in einem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet, dann kann es schnell vorkommen, dass einem oder mehreren der Erben der Testamentsvollstrecker „lästig“ ist. Eine solche Lästigkeit für sich gesehen genügt aber zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers nicht. Vielmehr entspricht das Nachlassgericht einem solchen Antrag nur dann, wenn dem Testamentsvollstrecker eine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Eine solche ist beispielsweise dann …weiterlesen
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