Wird ein Darlehensvertrag frühzeitig aufgelöst, dann verlangen Banken dafür regelmäßig eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Durch solche Vorfälligkeitsentschädigungen soll der entgangene Zinsverlust der Bank ausgeglichen werden. Was aber ist, wenn im Zusammenhang mit einem Erbfall Grundstücke verkauft und in Geld umgesetzt werden, damit der Nachlass unter mehreren Erben verteilt werden kann? Nach Auffassung des FG Münster (Urteil …weiterlesen
Erben haften bei geteiltem Nachlass mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Pflichtteilsansprüche
Enterbt der Erblasser seine Kinder und entzieht diesen gleichzeitig den Pflichtteil und setzt stattdessen Dritte als Erben ein, dann wird dadurch ein Pflichtteilsanspruch der Enkel nicht berührt. Haben die Erben den Nachlass bereits verteilt und verbraucht oder anderweitig weitergegeben, so haften sie auch mit ihrem Privatvermögen für Pflichtteilsansprüche (OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2017, 10 O 31/17).weiterlesen
Das müssen Sie zum Umgang mit Bankkonten im Erbfall wissen
In nahezu jedem Nachlass gibt es ein oder mehrere Bankkonten. Dies können Einzelkonten sein, also Konten, bei denen lediglich der Erblasser oder die Erblasserin Kontoinhaber war oder Gemeinschaftskonten, also solche Konten, an denen neben dem Erblasser/der Erblasserin auch noch der überlebende Ehegatte berechtigt ist. In diesem Fall ist dann wieder zwischen sog. Oder-Konten und Und-Konten …weiterlesen
Europäisches Nachlasszeugnis – Was ist das?
Das Erbrecht wird in Deutschland regelmäßig durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nachgewiesen. In Fällen, in denen sich ein Teil des Nachlasses im europäischen Ausland befindet, weil der Erblasser dort beispielsweise eine Immobilie hat, wird regelmäßig ein sogenanntes europäisches Nachlasszeugnis benötigt, um außerhalb Deutschlands das Erbrecht nachzuweisen. Der Erbe sollte daher, wenn er gegenüber dem …weiterlesen
Zur Übertragung einer Immobilie ist bei Abschichtungsvereinbarung keine Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Diese ist vom Grundsatz her nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung ausgelegt. Eine Möglichkeit den Nachlass zu verteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen stellt der Abschluss einer sog. Abschichtungsvereinbarung dar. In einer solchen übertragen die ausscheidenden Erben regelmäßig ihren Erbteil gegen Zahlung eines Ausgleichs an einen der Miterben, der dann …weiterlesen
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