Bei der Einkommensteuer können Ehegatten wählen, ob sie einzeln oder gemeinsam veranlagt werden. Hierdurch kann leicht der (falsche) Eindruck entstehen, die Ehe würde steuerrechtlich als Einheit behandelt werden. Mein ist nicht Dein (jedenfalls nicht schenkungssteuerrechtlich) Dies ist aber ein Trugschluss, der Ehegatten teuer zu stehen kommen kann, wenn unbedacht Vermögen von einem Ehegatten auf den anderen …weiterlesen
Keine Anwendung der Auslegungsregelung des § 2069 BGB auf entfernte Verwandte
Werden Testamente nicht regelmäßig aktualisiert, dann kann es vorkommen, dass diejenigen Personen, die der Erblasser bedacht hat zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls nicht mehr vorhanden sind, weil sie bereits selbst vorverstorben sind. Enthält für derartige Fälle das Testament nicht selbst Regelungen dazu, was in diesem Fall gelten soll, insbesondere die Einsetzung von Ersatzerben, dann …weiterlesen
Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Bei Erwachsenen kennt das Gesetz keine automatische Vertretungsbefugnis durch Ehegatten oder Kinder, wenn beim Ehepartner bzw. Elternteil krankheitsbedingt eine Handlungsunfähigkeit eintritt. Um diese Lücke zu schließen ist es empfehlenswert durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtzeitig das Erforderliche zu regeln, damit im Ernstfall der eigene Wille auch durchgesetzt werden kann. Dabei genügt es aber keineswegs sich irgendwelche …weiterlesen
Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Schenkung einer Immobilie unter Einräumung eines Wohnrechts?
Wer zu Lebzeiten eine Immobilie überträgt, in der Absicht damit bei Eintritt des Erbfalls den Pflichtteil von Pflichtteilsberechtigten zu reduzieren, der muss 2 Dinge beachten. 1. Übertragung auf Ehegatten Zunächst ist zu beachten, dass eine Beschneidung des Pflichtteils dann durch eine solche lebzeitige Übertragung nicht funktioniert, wenn Übertragung an den Ehegatten erfolgt ist. Bei solchen …weiterlesen
Zum Auskunftsanspruch des Pflichteilsberechtigten
Der Erbe schuldet dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses, § 2314 BGB. Da Papier bekanntlich geduldig ist und aufgrund der gegenläufigen Interessen zwischen Erbe einerseits und Pflichtteilsberechtigten andererseits die Meinung, ob der Auskunftsanspruch erfüllt ist, oft gegenläufig ist, kann der Pflichtteilsberechtigte darüber hinaus verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit und Vollständigkeit des …weiterlesen
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