Kinder, die ein Elternteil, meistens den Vater, nicht kennen, sind oft ein Leben lang auf der Suche nach ihm. Was aber ist, wenn der Vater zwar gefunden, zu diesem Zeitpunkt aber schon verstorben und beerdigt ist und zudem nicht unvermögend war, sodass eine Feststellung der Vaterschaft zugleich mit einem finanziellen Interesse einhergeht. Der BGH hat …weiterlesen
Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) auf zukünftige Vermögensübertragungen durch Schenkung
Am 17. Dezember 2014 hatten wir bereits an dieser Stelle davon berichtet, dass am gleichen Tag das Bundesverfassungsgericht die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer gekippt hat. Trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit darf das geltende Recht bis zum 30. Juni 2016 zunächst weiter angewendet werden. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen. Gegenüber den …weiterlesen
Bundesverfassungsgericht kippt Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftssteuer
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 150 – 200 Mrd. € an Vermögen vererbt. Um einen sozialen Ausgleich zu schaffen und zu verhindern, dass sich Vermögen in der Hand von Wenigen bilden, die nicht dafür gearbeitet haben, wird Erbschaftsteuer erhoben. Das Grundgesetz schreibt insoweit den Gesetzgeber als Richtline vor, dass „Eigentum verpflichtet“. Wenn es darum geht …weiterlesen
Eine Regelung in einem Ehegattentestament, die dem überlebenden Ehegatten lediglich die Befugnis einräumt, unter Lebenden zu verfügen, schließt eine weitere Verfügung von Todes wegen regelmäßig aus
Ehegatten machen häufig von der Möglichkeit Gebrauch, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu errichten. Was dabei oft nicht bedacht wird, ist die sog. korrespektive Wirkung, also die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen. Dies bedeutet, dass wechselbezügliche Verfügungen nach dem Ableben des Erstversterbenden regelrecht „in Stein gemeißelt“ sind und nicht mehr einseitig abgeändert werden können. Jedenfalls dann nicht, wenn eine solche …weiterlesen
Auch, wer mehr als 25 Jahre keinen Kontakt mit seiner Familie hatte und verschollen ist, kann nicht ohne weiteres für tot erklärt werden
Aus den Augen aus dem Sinn, lautet eine Redensart. Gemeint ist damit, dass man denjenigen, den man nicht mehr sieht, vergisst. Dass diese Redensart auch rechtliche Relevanz haben kann, zeigt ein Fall, der nunmehr vom Schleswig-Holsteinischen OLG mit Beschluss vom 12.11.2014 (2 W 56/14) letztinstanzlich entschieden wurde. Dort wollte eine Frau ihren Bruder, der 1984 …weiterlesen
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