Wir leben in einer digitalen Welt. Folge daraus ist, dass sich nicht nur der Gesetzgeber den neuen Herausforderungen stellen, sondern auch die Rechtsprechung diesen anpassen muss. Während vormals beim Ableben eines Menschen seine persönlichen Aufzeichnungen, vielleicht auch ein intimes Tagebuch, als körperliche Sachen einfach im Nachlass gelandet sind und damit für die Erben zugänglich war, …weiterlesen
Keine Zettelwirtschaft bei der Errichtung eines Testaments
Ein privatschriftliches Testament ist grds. wirksam, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Weitere Formerfordernisse stellt das Gesetz nicht auf, insbesondere wird nicht die Verwendung einer bestimmten Papierart oder Papiersorte vorgeschrieben. Soweit zum Grundsätzlichen. Wenn allerdings das Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Schmierpapier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier niedergeschrieben worden ist, …weiterlesen
Zu den Anforderungen an eine Freistellungsklausel beim sog. Berliner Testament
Beim sog. Berliner Testament setzen sich regelmäßig Ehegatten für den Fall ihres Ablebens wechselseitig zu Alleinerben ein und bestimmen meistens ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben. Dies hatte in einem nunmehr vom OLG Bamberg (Beschluss vom 06.11.2015, 4 W 105/15) entschieden Rechtsstreit auch ein Ehepaar gemacht und dabei verfügt: „Wir, die Eheleute … setzen uns gegenseitig …weiterlesen
Auch der Pflichtteilsberechtigte kann auskunftspflichtig sein
Wird ein Kind (juristisch: Abkömmling) oder ein Ehegatte enterbt, dann entsteht zwischen dem oder den Erben einerseits und dem Enterbten andererseits oft Streit um die Höhe des Pflichtteils. Steht der Wert des Nachlasses nicht fest, dann kann der Pflichtteilsberechtigte zunächst in einem ersten Schritt Auskunft und die Erstellung (auch eines notariellen) Nachlassverzeichnisses verlangen, um dann …weiterlesen
BGH: Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuung
Die in unserer Gesellschaft stark zunehmende Altersdemenz führt dazu, dass das Hauen und Stechen um das Erbe, gerade bei vermögenden Personen, nicht erst mit Eintritt des Erbfalls beginnt, sondern oft schon viel früher. Dies deshalb, weil sich manchmal ein Kind noch zu Lebzeiten des dementen Elternteils eine umfassende Vorsorgevollmacht einräumen lässt oder zumindest versucht sich …weiterlesen
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