Wird die Erbfolge durch ein eigenhändig geschriebenes Testament bestimmt und von einem durch das Testament Ausgeschlossenen die Behauptung aufgestellt, das Testament sei nicht vom Erblasser selbst geschrieben wurden, dann rechtfertigt allein dieser Einwand nicht zwingend die Einholung eines graphologischen Gutachtens. Liegen vielmehr keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung sprechen, genügt es, wenn …weiterlesen
BFH: Erbschaftssteuerbefreiung für ein Familienheim trotz verzögerter Selbstnutzung durch einen Erben
Ein durch Erbfall erworbenes sog. Familienheim ist grds. erbschaftssteuerlich privilegiert, wenn der Erbe es unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In der Praxis kommt es aber oft vor, insbesondere dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind, dass eine solche unverzügliche Nutzung gar nicht möglich ist, weil zwischen den Erben Streit um die Erbschaft und damit auch um die …weiterlesen
Privatschriftliches Testament muss lesbar sein
Wer die Erbfolge mit einem eigenhändig geschriebenen Testament regeln möchte, muss in der Lage sein das Testament so zu schreiben, dass es lesbar ist. Unlesbarkeit kann dazu führen, dass das gesamte Testament unwirksam ist, wie nunmehr das Schleswig-Holsteinische OLG, (Beschluss vom 16.07.2015 – 3 Wx 19/15) bestätigt hat.weiterlesen
Nimmt der Erbe ein vom Erblasser zu Lebzeiten noch bestelltes Kraftfahrzeug nicht ab, so haftet er auf Schadenersatz
Manchmal kommt es vor, dass der Erblasser vor seinen Tod noch wirksam einen Vertrag abschließt, dann jedoch verstirbt, so dass er den Vertrag nicht mehr erfüllen kann. Dies jedoch birgt Haftungsrisiken für den Erben, denn dieser tritt kraft Gesetzes in das Vertragsverhältnis ein. In einem nunmehr vom OLG Hamm (Urteil vom 27.08.2015 – 28 U 159/14) letztinstanzlich entschiedenen Rechtsstreit …weiterlesen
Deutsche, die (überwiegend) im Ausland leben, müssen ihr Testament ergänzen
Wenn Sie als Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, sondern im Ausland haben, dann müssen Sie, damit für Ihren Erbfall deutsches Erbrecht zur Anwendung gelangt, zwingend Ihr Testament ergänzen. Dies deshalb, weil nach der Europäischen Erbrechtsverordnung für Erbfälle ab dem 16.08.2015 für das anzuwendende Erbrecht nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern dessen gewöhnlicher …weiterlesen
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