Gehört das Familienheim einem Ehegatten oder beiden Ehegatten gemeinschaftlich, dann werden zu Übertragung des Nachlasses oft Konstruktionen gewählt, wonach bereits beim Eintritt des ersten Erbfalls die Immobile oder Immobilienhälfte des Erstversterbenden auf das oder die Kinder im Wege eines Vermächtnisses oder Vorausvermächtnisses übergehen soll, während dem länger lebenden Ehegatten zur Absicherung lediglich ein dingliches Wohnrecht eingeräumt wird. Eine …weiterlesen
OLG München: Zur Auslegung des Begriffs „Sparguthaben“ in einem Testament
Werden bei der Erstellung eines Testaments Regelungen und Begriffe verwendet, die nicht eindeutig sind, entsteht meist Streit. In derartigen Fällen ermitteln dann die mit dem Rechtsstreit befassten Gerichte im Wege der Auslegung was der Erblasser tatsächlich gemeint haben könnte. In einem nunmehr vom Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 14.05.2014, 7 U 2983/13) letztinstanzlich entschieden Fall, …weiterlesen
Wem gehört das Zahngold von Toten?
Die Regenbogenpresse hat vielfach darüber berichtet, dass Mitarbeiter eines Krematoriums sich dadurch eine lohnende „Nebenerwerbsquelle“ erschlossen hatten, indem sie die Asche der verbrannten Toten auf Zahngold durchsuchten, dieses an sich nahmen und veräußerten. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Bandendiebstahls, Störung der Totenruhe und Verwahrungsbruch, hat der Arbeitgeber, der auf Schadenersatz von …weiterlesen
BGH: Beschenkter Dritter schuldet im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruch kein Bestands- oder Vermögensverzeichnis mit allen Aktiva und Passiva
Der Pflichtteilsberechtigte hat nicht nur gegen den Erben einen Anspruch auf Zahlung seines Pflichtteils, sondern, um diesen überhaupt korrekt beziffern zu können, stehen ihm auch umfassende Auskunftsansprüche gegen den Erben zu, § 2314 BGB. So kann er verlangen, dass der Erbe Auskunft über den Bestand des Nachlasses erteilt und dabei ein Vermögensverzeichnis mit allen Aktiva …weiterlesen
Ab August 2015 Neuregelung des innereuropäischen Erbrechts
Ab 17.08.2015 tritt die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Danach kommt es für das innereuropäische Erbrecht nicht mehr maßgeblich auf die Nationalität des Erblassers (so. Staatsangehörigkeitsprinzip), sondern auf den Aufenthaltsort an. Ist nämlich im Testament nichts anderes bestimmt, ist bei der Abwicklung innereuropäischer Erbfälle mit Vermögen in mehreren EU-Staaten grundsätzlich dasjenige nationale Erbrecht anzuwenden ist, …weiterlesen
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