Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.04.2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 18.03.2013 – 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11) entschieden. Der Gesetzgeber hatte sich entschieden, die vollständige erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder auf Erbfälle ab dem 29.05.2009 zu beschränken. …weiterlesen
Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament führt auch dann zur Enterbung, wenn nicht das Kind, sondern der Sozialhilfeträger bei Eintritt des ersten Erbfalls den Pflichtteil verlangt
Im sog. Berliner Testament setzen sich regelmäßig Ehegatten wechselseitig zu Erben ein und bestimmen ihre Kinder als Schlusserben. Eine solche Regelung bedeutet, dass die Kinder bei Eintritt des ersten Erbfalls enterbt sind und damit Pflichtteilsansprüche gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen könnten. Um dies zu verhindern, wird oft eine sog. Pflichtteilsstrafklausel verwendet, also eine Klausel …weiterlesen
Transmortale Vollmacht erlischt bei Alleinerbenstellung des Bevollmächtigten
Ehegatten erteilen sich oftmals eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gelten soll. Dies soll, so eine weit verbreitete Auffassung, in der Zeit unmittelbar nach dem Tod, die rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit des überlebenden Ehegatten erhöhen.weiterlesen
BGH: Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei nachträglich aufgetauchten Vermögenswerten
Wer durch Testament enterbt wurde und deshalb Pflichtteilsansprüche geltend machen muss, steht oft vor dem Problem, diese nicht hinreichend beziffern zu können. Deshalb wird meist in einem ersten Schritt, notfalls mit gerichtlicher Hilfe, der Erbe auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses in Anspruch genommen. Bestehen Bedenken, dass der Erbe dies nicht richtig oder sorgfältig …weiterlesen
Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit im Berliner Testament
Kinder, die durch ein sog. Berliner Testament beim ersten Erbfall enterbt und damit auf den Pflichtteil gesetzt werden, erleben oft eine böse Überraschung, wenn sie den Pflichtteil noch nicht geltend machen konnten, weil kurze Zeit später auch der zweite Elternteil verstorben ist oder aber den Pflichtteil gegen den überlebenden Elternteil aus moralischen Gründen nicht geltend gemacht haben …weiterlesen
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