Treffen Erbrecht einerseits und Pflichtteilsanspruchs andererseits aufeinander ist oft Streit vorprogrammiert. Dies deshalb, weil der Pflichtteilsberechtigte ein Interesse daran hat, den Nachlass möglichst hoch zu bewerten, damit sich sein Pflichtteilsanspruch entsprechend erhöht, während der Erbe den Nachlass möglichst gering bewertet wissen will, um die Forderung des Pflichtteilsberechtigten zu senken. Besonders streitbefangen ist oft die Bewertung …weiterlesen
Auch den Erben trifft eine Blockierpflicht bei Schusswaffen unabhängig davon, wann der Erbfall eingetreten ist
Zählen zum Nachlass Schusswaffen, dann kann dies für den Erben, jedenfalls dann, wenn er die Waffen nicht abgibt, sondern weiter behalten will, ungeahnte Probleme bereiten. Diese Erfahrung musste nunmehr auch eine Erbin machen, die von ihrem im Jahr 2001 verstorbenen Ehemann das Eigentum an Schusswaffen im Wege der Erbfolge erlangt hatte und die sich erfolglos gegen …weiterlesen
Erbverzicht wirkt grundsätzlich auch zulasten von Abkömmlingen
Um Streitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden wird manchmal noch zu Lebzeiten zwischen den Eltern und den Kindern in einem notariellen Vertrag ein Erbverzicht vereinbart, wonach ein oder mehrere Kinder auf ihr Erbrecht verzichten und im Gegenzug dafür zu Lebzeiten bereits entschädigt werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung ist aber Vorsicht geboten, weil ein solcher Verzicht …weiterlesen
Grundstücksvermächtnis durch Eintragung einer Vormerkung effektiv absichern
Wem in einem Testament durch Vermächtnis eine Immobilie zugewandt worden ist, der hat mit Eintritt des Erbfalls einen sofortigen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks, also Zustimmung zur Auflassung. Es ist dabei nicht erforderlich, dass zunächst der Erbe als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, bevor dieser das Grundstück dann auf den Vermächtnisnehmer übertragen kann. Ganz im Gegenteil. …weiterlesen
OLG München: Pflichtteilsklausel in Kombination mit Anordnung der Gleichbehandlung gemeinsamer Kinder kann wechselbezügliche Anordnung der gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung sein
Wer seine Kinder liebt und in der glücklichen Lage ist diesen etwas zu hinterlassen, sollte ein Testament verfassen, das so ausgestaltet ist, dass kein Streit zwischen den Kindern nach dem Tod eines oder beider Elternteile entstehen kann. Ein oft nicht bedachter Streitpunkt kann dann entstehen, wenn beim sog. Ehegattentestament der überlebende Ehegatte ein unbeschränktes Verfügungsrecht …weiterlesen
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