Ist ein Ehegatte nicht in der Lage die Verfahrenskosten für einen Rechtsstreit zu tragen, dann hat er gegen seinen Ehegatten einen Anspruch auf sog. Verfahrenskostenvorschuss. Dieser Anspruch hat seine Wurzel im Unterhaltsrecht der Ehegatten und gilt auch im Scheidungsverfahren. Aber Achtung: werden im Scheidungsverbund Folgeverfahren, wie beispielsweise Zugewinnausgleich, abgetrennt, dann geht der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nur …weiterlesen
Schutzimpfungen: Auf das Kindeswohl kommt es an
Über Sinn und Unsinn von Schutzimpfungen scheiden sich gelegentlich die Geister. Wie aber ist es, wenn die Eltern, die getrennt leben, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, sich nicht einigen können, weil die Mutter Impfverweigerer ist, während der Vater allgemein übliche Schutzimpfungen befürwortet? Dann hat das letzte Wort das Familiengericht, das die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil zu übertragen …weiterlesen
Wer dauerhaft neue Lebensgemeinschaft eingeht, verliert den Anspruch auf Trennungsunterhalt
Im Falle einer Trennung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn der Berechtigte wieder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dies ist in § 1579 Nr. 2 BGB so geregelt. Wann eine solche Lebensgemeinschaft „verfestigt“ ist, sagt der Gesetzgeber dagegen nicht. Die Rechtsprechung geht dabei regelmäßig davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft nicht vor Ablauf von 2 Jahren …weiterlesen
Kein Versorgungsausgleich bei krassem Fehlverhalten des Anspruchsstellers
Wird eine Ehe geschieden, dann findet regelmäßig auch ein Versorgungsausgleich statt. Dies bedeutet, dass derjenige, der während der Ehezeit mehr an Rentenanwartschaften erworben hat, die Hälfte davon seinem vormaligen Ehepartner abgeben muss. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Teilung der Rentenansprüche grob unbillig wäre, was insbesondere bei krassem Fehlverhalten des Anspruchstellers der Fall sein …weiterlesen
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle steigt zum 01.01.2017
Nach einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.11.2016 steigt der Unterhalt für Kinder anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017. So viel bekommen minderjährige Kinder ab dem 01.01.2017 Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) dann 342 Euro statt bisher 335 Euro, bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) gibt …weiterlesen
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