In wirtschaftlich angespannten Phasen stützen sich viele GmbH & Co. KGs auf Darlehen ihrer Kommanditisten, um temporäre Liquiditätslücken zu überbrücken – sei es wegen saisonaler Einnahmeschwankungen oder struktureller Unterdeckung. Doch stellt sich die zentrale insolvenzrechtliche Frage: Können solche Gesellschafterdarlehen eine Insolvenzreife im Sinne der §§ 17 ff. InsO rechtlich wirksam abwenden – insbesondere dann, wenn …weiterlesen
Die Kündigung von Arbeitnehmern in der Insolvenz des Arbeitgebers – Rechte, Pflichten und Fallstricke
Die Zahl der Insolvenzen nimmt in Deutschland stetig zu. Dies bringt für Arbeitnehmer erhebliche Unsicherheiten mit sich. Besonders betroffen sind sie, wenn es um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses geht. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihr Job sicher ist, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen und welche Rechte ihnen zustehen.weiterlesen
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers in der Insolvenz?
Der Wiedereinstellungsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das in besonderen Konstellationen relevant werden kann, insbesondere dann, wenn sich nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses herausstellt, dass der prognostizierte Wegfall des Beschäftigungsbedarfs unrichtig war. Allerdings führt die Insolvenz des Arbeitgebers zu erheblichen Einschränkungen, was die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern betrifft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom …weiterlesen
Zur Haftung des Vereinsvorstands in der Insolvenz
Missmanagement verbunden mit schwindender Mitgliederzahl und daher sinkenden Einnahmen. Dazu steigende Preise durch verteuerte Energie und allgemeine Inflation. Die Gründe sind vielschichtig, aus welchen die Finanzen eines Vereins in Schieflage geraten können. Dies gilt heute mehr in je und zwar gleichgültig, ob Karnevalsverein, Golfclub oder Fußballverein. Auch wenn Vereinsvorstände regelmäßig ehrenamtlich tätig sind, so sind …weiterlesen
Zum Wiederaufleben der Haftung eines Kommanditisten im Außenverhältnis bei Insolvenz der Gesellschaft
Wer als Kommanditist an einer KG oder einer GmbH & Co. KG beteiligt ist, der hat regelmäßig selbst im Falle einer Insolvenz nichts zu befürchten, wenn er seine Einlage erbracht hat und an ihn keinerlei Auszahlungen erfolgt sind. Allerdings kommt es gerade bei Publikumsgesellschaften, gleichgültig, ob Schiffsbeteiligung oder Immobilienfonds vor, dass Ausschüttungen an die Gesellschaft …weiterlesen
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