Gläubiger einer GmbH haben grundsätzlich nur Ansprüche gegen die Gesellschaft, nicht aber gegen deren Geschäftsführer. Dies gilt selbst dann, wenn ein „Griff in die Kasse“ des Geschäftsführers zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geführt hat. Schadensersatzansprüche stehen nur der Gesellschaft, nicht aber deren Gläubigern zu (BGH, Urteil vom 07.05.2019, VI ZR 512/17).weiterlesen
Vorsicht bei der Rückführung von Gesellschafterdarlehen – im Insolvenzfall droht Anfechtung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 02.05.2019 (IX ZR 67/18) die Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bejaht, obwohl anschließend der zunächst an den Gesellschafter abgeflossene Betrag von einem Dritten, nämlich der Muttergesellschaft, wieder an die insolvente Tochtergesellschaft zurückgezahlt worden ist, also (bei laienhafter Betrachtung) rechnerisch Gläubiger nicht benachteiligt worden sind.weiterlesen
Für als Masseverbindlichkeit entstandene Steuerschulden gibt es weder eine Restschuldbefreiung noch greift im Steuerrecht die Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners
Ein Insolvenzverwalter verwertet im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Insolvenzmasse, wodurch Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit entsteht. Diese Steuerschulden begleicht der Insolvenzverwalter aber nicht, sondern meldet Masseunzulänglichkeit an. Das Insolvenzverfahren wird nun aufgehoben und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt. Was glauben Sie passiert nun? Geht das Finanzamt leer aus oder haftet gar der Insolvenzverwalter, durch dessen Handeln die Steuerschulden erst …weiterlesen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG muss an den Insolvenzverwalter von Arcandor über 2 Mio € an Beratungshonorar zurückzahlen
Die Beratung von in Schieflage geratenen Unternehmen ist (manchmal) lukrativ, birgt aber auch erhebliche Risiken. Dies deshalb, weil der unvorsichtige Berater sich nicht nur der Gefahr aussetzt selbst in den Haftungsstrudel zu geraten, sondern gegebenenfalls auch die Zahlung des Beratungshonorars vom Insolvenzverwalter angefochten und damit zur Masse zurückgeholt wird. Ein solcher „Anfängerfehler“ kommt nach einem …weiterlesen
Zur Zulässigkeit einer auf telefonischer Beratung des Schuldners beruhenden Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Eine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ordnungsgemäß, wenn die Beratung zwischen dem Berater und dem Schuldner telefonisch erfolgt ist und sie während des Telefongesprächs zudem Bildkontakt hatten (z.B. Skype ö. ä.), LG Göttingen, Beschluss vom 07.07.2017– 10 T 37/17.weiterlesen