Durch das Gesetz zur Abmeldung der Coronafolgen, das rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist, wurde die 3-wöchige Insolvenzantragspflicht der Geschäftsleitung bis zum 30.09.2020 ausgesetzt und zwar gleichgültig, ob als Insolvenzgrund Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorgelegen hat. Dies unter der Voraussetzung, dass die Corona Pandemie Ursache für die Insolvenzreife des Unternehmens war und eine Wiederherstellung der …weiterlesen
Zur Anfechtbarkeit der Besicherung von Gesellschafterdarlehen
Wer als Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen gewährt (sog. Gesellschafterdarlehen), der läuft selbst dann, wenn er das Darlehen besichern lässt, stets Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft er mit seiner Darlehensforderung ausfällt, denn die Besicherung ist grundsätzlich anfechtbar, weil die Grundsätze über das Bargeschäftsprivileg im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht eingreifen (OLG …weiterlesen
Geschäftsführer einer GmbH haftet gegenüber Dritten nicht nach Griff in die Kasse
Gläubiger einer GmbH haben grundsätzlich nur Ansprüche gegen die Gesellschaft, nicht aber gegen deren Geschäftsführer. Dies gilt selbst dann, wenn ein „Griff in die Kasse“ des Geschäftsführers zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geführt hat. Schadensersatzansprüche stehen nur der Gesellschaft, nicht aber deren Gläubigern zu (BGH, Urteil vom 07.05.2019, VI ZR 512/17).weiterlesen
Vorsicht bei der Rückführung von Gesellschafterdarlehen – im Insolvenzfall droht Anfechtung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 02.05.2019 (IX ZR 67/18) die Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bejaht, obwohl anschließend der zunächst an den Gesellschafter abgeflossene Betrag von einem Dritten, nämlich der Muttergesellschaft, wieder an die insolvente Tochtergesellschaft zurückgezahlt worden ist, also (bei laienhafter Betrachtung) rechnerisch Gläubiger nicht benachteiligt worden sind.weiterlesen
Für als Masseverbindlichkeit entstandene Steuerschulden gibt es weder eine Restschuldbefreiung noch greift im Steuerrecht die Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners
Ein Insolvenzverwalter verwertet im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Insolvenzmasse, wodurch Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit entsteht. Diese Steuerschulden begleicht der Insolvenzverwalter aber nicht, sondern meldet Masseunzulänglichkeit an. Das Insolvenzverfahren wird nun aufgehoben und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt. Was glauben Sie passiert nun? Geht das Finanzamt leer aus oder haftet gar der Insolvenzverwalter, durch dessen Handeln die Steuerschulden erst …weiterlesen