Bestreitet der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren eine Forderung, so ist dies in die Tabelle einzutragen. Der Eintrag bewirkt, dass ein Gläubiger nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bei Versagung der Restschuldbefreiung die Zwangsvollstreckung aus der Tabelle nicht betreiben kann. Ein Widerspruch des Schuldners hindert somit die Rechtskraftwirkung des Tabelleneintrags außerhalb des Insolvenzverfahrens.weiterlesen
Kündigung gegenüber dem Mieter nach „Freigabeerklärung“ des Treuhänders
Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Treuhänders gemäß § 109 Abs.1 S.2 InsO („Freigabeerklärung“) erhält der Mieter die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über seine Wohnung zurück. Eine Kündigung des Vermieters ist ab diesem Zeitpunkt dem Mieter gegenüber auszusprechen. Der BGH entschied mit Urteil vom 9.4.2014 (VIII ZR 107/13) die von ihm bisher offen gelassene Frage zur …weiterlesen
Unwirksamkeit von insolvenzzweckwidrigen Vereinbarungen
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH sind Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger klar und eindeutig, also offensichtlich zuwiderlaufen. Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind. Zahlt der Insolvenzverwalter aus dem Erlös des Verkaufs eines zur Masse gehörenden Grundstücks einen Betrag an einen nachrangigen …weiterlesen
Schadenersatzanspruch eines verschwiegenen Gläubigers
Erlangt der Schuldner Restschuldbefreiung bei Beendigung der Wohlverhaltensperiode ist er grundsätzlich von allen Forderungen erlöst, die bereits vor Insolvenzverfahrenseröffnung vorhanden waren. Lediglich wenige Ausnahmen von dieser Regel bestehen. Insbesondere Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sind, wenn sie vom Gläubiger gemäß § 174 InsO zur Tabelle angemeldet wurden, von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr.1 …weiterlesen
Privater Krankheitskostenversicherungsvertrag nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst
Der BGH entschied mit Urteil vom 19.02.2014 (IV ZR 163/13), dass ein privater Krankheitskostenversicherungsvertrag nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst wird und sonach nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterliegt.weiterlesen
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