Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens kann, so der BGH in einer Entscheidung zur Insolvenzantragspflicht nach § 15 a InsO, sowohl nach der betriebswirtschaftlichen als auch nach der wirtschaftskriminalistischen Methode erfolgen (vgl. Beschluss vom 21.08.2013, 1 StR 665/12).weiterlesen
BGH: Geltung der dreijährigen Sperrfrist auch bei Versagung der Restschuldbefreiung in einem Erstverfahren gem. § 298 InsO
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2013 (IX ZB 51/12) unzulässig, wenn dieser vom Schuldner innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist.weiterlesen
Rechtsschutzbedürfnis bei negativer Feststellungsklage
Verfolgt ein Gläubiger im Insolvenzverfahren eine Forderung für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, erkennt der Schuldner diese Forderung jedoch nicht an und widerspricht dieser im Prüfungstermin, so besteht für eine negative Feststellungsklage des Schuldners nach § 184 Abs.2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich …weiterlesen
BGH: In vor dem 01.12.2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist 12 Jahre nach Eröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden, ist spätestens 12 Jahre nach Verfahrenseröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – IX ZB 11/113). Nach dem Wortlaut der Übergangsregelung des Art. 103 a EGInsO i.V.m. § 287 Abs. 2 InsO in der Fassung vom 05.10.1994 erlangt ein Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung frühestens …weiterlesen
Schicksal des Entschädigungsanspruchs nach § 546a BGB bei Insolvenz des Mieters
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist die Mietsache an den Vermieter herauszugeben. Für den Fall, dass dies nicht rechtzeitig geschieht hat der Vermieter grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch in Höhe der vormals vereinbarten oder ortsüblichen Miete, § 546 a BGB. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses kann dieser …weiterlesen
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