Das pfandfreie Vermögen steht dem Schuldner auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu. Spart er aus diesen Beträgen jedoch ein Guthaben an und zahlt dies auf ein Bankkonto ein, ist es nicht mehr pfandfrei und unterliegt dann dem Insolvenzbeschlag. Dies entscheid der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.09.2013 – (IX ZB 247/11).weiterlesen
BGH: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch betriebswirtschaftliche oder wirtschaftskriminalistische Methode
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens kann, so der BGH in einer Entscheidung zur Insolvenzantragspflicht nach § 15 a InsO, sowohl nach der betriebswirtschaftlichen als auch nach der wirtschaftskriminalistischen Methode erfolgen (vgl. Beschluss vom 21.08.2013, 1 StR 665/12).weiterlesen
BGH: Geltung der dreijährigen Sperrfrist auch bei Versagung der Restschuldbefreiung in einem Erstverfahren gem. § 298 InsO
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2013 (IX ZB 51/12) unzulässig, wenn dieser vom Schuldner innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist.weiterlesen
Rechtsschutzbedürfnis bei negativer Feststellungsklage
Verfolgt ein Gläubiger im Insolvenzverfahren eine Forderung für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, erkennt der Schuldner diese Forderung jedoch nicht an und widerspricht dieser im Prüfungstermin, so besteht für eine negative Feststellungsklage des Schuldners nach § 184 Abs.2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich …weiterlesen
BGH: In vor dem 01.12.2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist 12 Jahre nach Eröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden, ist spätestens 12 Jahre nach Verfahrenseröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – IX ZB 11/113). Nach dem Wortlaut der Übergangsregelung des Art. 103 a EGInsO i.V.m. § 287 Abs. 2 InsO in der Fassung vom 05.10.1994 erlangt ein Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung frühestens …weiterlesen
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