Der BGH hat in seinem Urteil vom 02.05.2019 (IX ZR 67/18) die Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bejaht, obwohl anschließend der zunächst an den Gesellschafter abgeflossene Betrag von einem Dritten, nämlich der Muttergesellschaft, wieder an die insolvente Tochtergesellschaft zurückgezahlt worden ist, also (bei laienhafter Betrachtung) rechnerisch Gläubiger nicht benachteiligt worden sind.weiterlesen
Für als Masseverbindlichkeit entstandene Steuerschulden gibt es weder eine Restschuldbefreiung noch greift im Steuerrecht die Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners
Ein Insolvenzverwalter verwertet im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Insolvenzmasse, wodurch Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit entsteht. Diese Steuerschulden begleicht der Insolvenzverwalter aber nicht, sondern meldet Masseunzulänglichkeit an. Das Insolvenzverfahren wird nun aufgehoben und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt. Was glauben Sie passiert nun? Geht das Finanzamt leer aus oder haftet gar der Insolvenzverwalter, durch dessen Handeln die Steuerschulden erst …weiterlesen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG muss an den Insolvenzverwalter von Arcandor über 2 Mio € an Beratungshonorar zurückzahlen
Die Beratung von in Schieflage geratenen Unternehmen ist (manchmal) lukrativ, birgt aber auch erhebliche Risiken. Dies deshalb, weil der unvorsichtige Berater sich nicht nur der Gefahr aussetzt selbst in den Haftungsstrudel zu geraten, sondern gegebenenfalls auch die Zahlung des Beratungshonorars vom Insolvenzverwalter angefochten und damit zur Masse zurückgeholt wird. Ein solcher „Anfängerfehler“ kommt nach einem …weiterlesen
Zur Zulässigkeit einer auf telefonischer Beratung des Schuldners beruhenden Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Eine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ordnungsgemäß, wenn die Beratung zwischen dem Berater und dem Schuldner telefonisch erfolgt ist und sie während des Telefongesprächs zudem Bildkontakt hatten (z.B. Skype ö. ä.), LG Göttingen, Beschluss vom 07.07.2017– 10 T 37/17.weiterlesen
Höhe der Grunderwerbsteuer ändert sich auch bei Insolvenz des Käufers nicht
Beim Erwerb eines Grundstücks fällt bekanntlich Grunderwerbsteuer an. Diese bemisst sich nach der Höhe des Kaufpreises. Was aber ist, wenn der Käufer, noch bevor er den gesamten Kaufpreis bezahlt hat insolvent wird? Ändert sich hierdurch die Höhe der Grunderwerbsteuer? Nein, wie nunmehr der BFH mit Urteil vom 12.05.2016 (II R 39/14) entschieden hat. Danach führt …weiterlesen
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