Im Internethandel zwischen Unternehmen und Verbrauchern steht immer wieder in Streit, ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist, also die Widerrufsfrist wirksam in Gang gesetzt worden ist. Der BGH hat nun in seinem Urteil vom 15.05.2014 (III ZR 368/13) im Anschluss an sein Urteil vom 29.04.2010 (I ZR 66/08) entschieden, dass die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung …weiterlesen
(Kein) Schadensersatz bei Abbruch einer eBay-Auktion
Der Verkäufer kann eine eBay-Auktion nicht ohne weiteres abbrechen. Jedenfalls dann nicht, wenn auf das Angebot bereits Gebote abgegeben worden sind. Dies ist hinlänglich bekannt. Bekannt ist auch, dass in diesem Fall dem Höchstbietenden Schadensersatzansprüche zustehen können. Dass ein solcher Rechtsstreit seitens eines Käufers nicht nur gewonnen, sondern auch verloren werden kann, jedenfalls dann, wenn …weiterlesen
Abmahngefahr: Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.2014 erforderlich
Zum 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in Kraft. Folge sind zahlreiche gesetzliche Neuregelungen im Widerrufsrecht . Die wichtigste Änderung ist eine neue (dynamische) Widerrufsbelehrung, über die alle Händler ab dem Stichtag verfügen müssen. Zusätzlich muss ein neues Widerrufsformular angeboten werden.weiterlesen
AG München: Für Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an
Wer ein Einzelunternehmen – sei es als Gewerbetreibender oder Freiberufler – führt, der unterscheidet oft nicht hinreichend deutlich genug zwischen sich selbst in seiner Eigenschaft als Privatperson (Verbraucher) und in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Beim online Kauf von Waren kann dies nachteilig sein, denn nur wer für den Verkäufer eindeutig erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, …weiterlesen
Vorsicht: 1-Euro-Falle bei eBay für Verkäufer
Der Verkauf von Waren jeglicher Art über die Handelsplattform eBay ist bequem und beliebt. Was viele (private) Verkäufer nicht wissen ist, dass dann, wenn ihr Angebot erst online ist, das Angebot nicht mehr ohne weiteres zurückgezogen werden kann. Liegt nämlich bereits ein Gebot vor, dann kann meist das Angebot nicht mehr vorzeitig beendet werden, auch …weiterlesen
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