Wer ein Einzelunternehmen – sei es als Gewerbetreibender oder Freiberufler – führt, der unterscheidet oft nicht hinreichend deutlich genug zwischen sich selbst in seiner Eigenschaft als Privatperson (Verbraucher) und in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Beim online Kauf von Waren kann dies nachteilig sein, denn nur wer für den Verkäufer eindeutig erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, …weiterlesen
Vorsicht: 1-Euro-Falle bei eBay für Verkäufer
Der Verkauf von Waren jeglicher Art über die Handelsplattform eBay ist bequem und beliebt. Was viele (private) Verkäufer nicht wissen ist, dass dann, wenn ihr Angebot erst online ist, das Angebot nicht mehr ohne weiteres zurückgezogen werden kann. Liegt nämlich bereits ein Gebot vor, dann kann meist das Angebot nicht mehr vorzeitig beendet werden, auch …weiterlesen
Zur Auslegung der sog. 40 EUR-Klausel im Fernabsatzrecht
Wer als Verbraucher sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt, der erhält grundsätzlich auch die Rücksendekosten erstattet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Wert der gekauften Sache 40 € nicht übersteigt und zugleich seitens des Verkäufers in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wurde, dass in diesem Fall keine Kostenerstattung erfolgt (sog. Bagatellklausel). Auch, wenn es hier im Einzelfall nur …weiterlesen
OLG München: Keine Berufungsfähigkeit der Verurteilung zur Zustimmung auf Entfernung einer negativen Bewertung bei eBay
Das Bewertungssystem von eBay ist ein scharfes Schwert, das oftmals von Käufern völlig sachfremd gegen Verkäufer eingesetzt wird. Eigene Frustration, falsches Verständnis vom Bewertungssystem, aber auch bewusste Schädigungsabsicht unter Wettbewerbern führen dazu, dass Verkäufer zu Unrecht negativ bewertet werden. Da unrichtige negative Bewertungen den wirtschaftlichen Erfolg eines Onlineshops erheblich beeinträchtigen können, nehmen die Rechtstreitigkeiten, bei …weiterlesen
Rücknahme und Irrtumsanfechtung von eBay-Angeboten
Wer als Verkäufer seine Waren auf der Handelsplattform eBay einstellt, der muss die Ware auch dann dem Käufer ausliefern, wenn der erzielte Preis nicht den eigenen Preisvorstellungen entspricht. Die Möglichkeit das Angebot zurückzunehmen oder einen bereits abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums anzufechten besteht nur sehr eingeschränkt.weiterlesen
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