Wer ein neues Fahrzeug kauft, das nicht nach den eigenen Wünschen konfiguriert wird, bekommt regelmäßig ein Fahrzeug, das vom Hersteller auf Vorrat produziert worden ist und eine Standzeit aufweist. Damit ein solches Fahrzeug noch als Neufahrzeug eingestuft wird, darf bei Neuwagen allerdings die Standzeit nach der Rechtsprechung des BGH nicht mehr als zwölf Monate betragen. …weiterlesen
Bei Veräußerung der mangelhaften Kaufsache während eines anhängigen Rechtsstreits droht für die Klagepartei Beweisnotstand
Ist eine Kaufsache mit erheblichen Mängeln behaftet und schafft der Verkäufer nicht durch Nachbesserung Abhilfe, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis gegen Rückgabe der Kaufsache zurückverlangen. Kommt der Verkäufer freiwillig dem nicht nach, dann muss der Anspruch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Da die Mühlen der Justiz bekanntlich langsam mahlen, wird …weiterlesen
Manipulierte Abgaswerte bei VW kein Mangel der Kaufsache, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt?
Für den Moment kann Volkswagen aufatmen, denn mit dem Landgericht Bochum hat am 16.03.2016 (I-2 O 425/15) ein erstes Gericht in Deutschland zulasten eines Käufers geurteilt, der seinen VW Händler auf Rücknahme des zuvor gekauften Dieselfahrzeugs verklagt hatte und die Klage des enttäuschten Kunden abgewiesen.weiterlesen
Rücktritt vom Vertrag wegen verbauter Aussicht beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Papier ist bekanntlich geduldig. Entsprechend vollmundig klingen oft Verkaufsprospekte der Bauträger für Eigentumswohnungen. Wer hier als Bauträger allerdings zu dick aufträgt, der läuft Gefahr, dass wenn das, was er verspricht, nicht (dauerhaft) eingehalten wird, der Käufer sich durch Rücktritt vom Kaufvertrag lösen und so den gesamten Kauf rückabwickeln kann.weiterlesen
Die Angabe „scheckheftgepflegt“ ist auch bei Privatverkauf eines PKW eine Beschaffenheitsvereinbarung
Papier ist bekanntlich geduldig. Gerade beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge werden diese oft in rosigen Worten beschrieben, um einen möglichen Käufer zum Vertragsschluss zu verleiten. Wer hier als Verkäufer allerdings allzu leichtfertig unrichtige Angaben macht, der riskiert – ungeachtet einer strafrechtlichen Greifbarkeit wegen Betrugs – dass der Kaufvertrag nachträglich rückabgewickelt wird und der Kaufpreis zurückgezahlt werden …weiterlesen


