Eine Mieterhöhung kann bekanntlich nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Gibt es in einer Stadt, wie beispielsweise München, einen Mietspiegel, dann werden solche Mieterhöhungsverlangen des Vermieters regelmäßig auf den Mietspiegel gestützt. Dieser gilt aber nach seinem Anwendungsbereich nur für freifinanzierte Wohnungen, nicht dagegen für Wohnungen, die einer Sozialbindung unterliegen. Macht nichts, meinte ein Richter am …weiterlesen
Verlängerung der gesetzlichen Verjährung von Vermieteransprüchen im Mietvertrag sind unwirksam
Endet ein Mietverhältnis, dann hat der Gesetzgeber in § 548 BGB zulasten des Vermieters eine kurze, nämlich 6-monatige, Verjährung für Ersatzansprüche und das Wegnahmerecht des Vermieters geregelt. Diese Vorschrift ist nicht dispositiv, kann also nicht im Mietvertrag zum Nachteil des Mieters verlängert werden (BGH, Urteil vom 08.11.2017 – VIII ZR 13/17).weiterlesen
Auch bei Kinderlärm ist die Zumutbarkeit für Wohnungsnachbarn begrenzt
Lärm aus der Nachbarswohnung ist nervig. Übersteigt dieser die Schwelle des Zumutbaren, dann kann dies nicht nur dazu führen, dass die Nachbarn auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, sondern der Mieter kann auch die Miete mindern, wenn sein Vermieter nicht für Abhilfe sorgt. Während bislang allerdings gegen Kinderlärm meist kein Kraut gewachsen war, hat …weiterlesen
BGH konkretisiert Anforderungen an Verwertungskündigung
Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann grundsätzlich nur dann vom Vermieter ordentlich gekündigt werden, wenn dieser ein berechtigtes Interesse hat. Neben einer schuldhaften nicht unerheblichen Pflichtverletzung des Mieters oder des Eigenbedarfs des Vermieters liegt ein solches berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch dann vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des …weiterlesen
Münchner Mieterschutzverordnung unwirksam?
In der Presse war in letzter Zeit immer wieder zu lesen, dass die als Mietpreisbremse bezeichnete Mieterschutzverordnung in der Praxis leerlaufen würde, da sie regelmäßig von Vermietern umgangen wird. Das Amtsgericht München ist in seinem Urteil vom 21.06.2017 (414 C 26570/16) noch einen Schritt weiter gegangen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Münchner Mieterschutzverordnung zu …weiterlesen
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