Das Gesetz sieht in unterschiedlichen Lebenssituationen vor, dass man mit Auskunftsansprüchen konfrontiert wird: Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten, des Miterben, des Ehepartners bei Scheidung, des Verletzers bei Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverletzungen sind nur einige Fälle, in denen Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Was aber ist, wenn Sie auf Auskunft in Anspruch genommen werden, es Ihnen aber unmöglich ist, …weiterlesen
Warum der Hashtag „#BaerbockRücktritt“ aus rechtlicher Sicht eine Luftnummer ist
Nun ist es also wieder einmal soweit, dass bei „unserer“ Annalena, also Außenministerin Baerbock, wohl der Mund schneller als das Gehirn war, als sie am Mittwoch in Prag anlässlich eines informellen Treffens der EU-Außenminister verlauten ließ, dass die deutsche Regierung an der Seite der Ukraine stehe „egal was meine deutschen Wähler denken“. Dies bei wohlwollender …weiterlesen
Corona Spezial: Hat jetzt das Bundesverfassungsgericht den Weg für eine allgemeine Impfpflicht freigemacht?
Am 19.05.2022 hat das Bundesverfassungsgericht eine bereits am 24.04.2022 (1 BvR 2649/21) gefassten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfpflicht (Nachweispflichte) zurückgewiesen und dabei nicht nur die Hoffnung von tausenden von ungeimpften Mitarbeitern im Pflege- und Gesundheitsbereich zunichte gemacht, sondern zugleich die Diskussion um die allgemeine Impfpflicht, die augenblicklich in der medialen …weiterlesen
Das Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Zugang
Kommunikation per E-Mail ist einfach, schnell und preiswert. Kein Wunder, dass sie heute nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im geschäftlichen Verkehr weitverbreitet ist. Kommt es allerdings über den Inhalt einer E-Mail zum Rechtsstreit, dann trifft den Absender nach § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese auch dem Empfänger zugegangen …weiterlesen
Gilt jetzt 3G auf dem Golfplatz?
Heute hat der BGV (Bayerischer Golfverband) die „frohe Kunde“ verbreitet, wonach ab sofort nicht mehr 2G, sondern die 3G-Regelung, auf Golfplätzen gelten soll. Konsequenz daraus ist, dass nun auch Ungeimpfte grundsätzlich weder Golf spielen dürfen, allerdings nur dann, wenn sie getestet sind. Als zulässige Tests sollen dabei geltend: PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt …weiterlesen
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