Für das Kalenderjahr 2013 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG nach § 149 Abs. 2 AO bis spätestens zum 31.05.2014 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, …weiterlesen
BFH: Erstattungszinsen sind als Kapitalerträge zu versteuern
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12. 11. 2013 (VIII R 36/10) entschieden. weiterlesen
BFH: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrechtlich müssen Unternehmer im Rahmen der sog. Sollbesteuerung ihre Leistungen bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer zu diesem Zeitpunkt die ihm zustehende Vergütung – bestehend aus Entgelt und Steuerbetrag – bereits vereinnahmt hat. Die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt nach § 17 UStG erst dann, wenn der Unternehmer …weiterlesen
Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aufteilbar?
Bei der Frage nach der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers scheiden sich bekanntlich die Geister. Während früher die Absetzbarkeit recht großzügig gehandhabt wurde, wurde sie später seitens der Finanzämter immer stärker beschnitten. Eine Anerkennung der Aufwendungen erfolgt regelmäßig nur dann, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Der IX. Senat des BFH …weiterlesen
Ehegatten und Lebenspartner: Steuerklassenwahl – monatlich mehr netto
Bei Ehepaaren und Lebenspartnern kann durch die Wahl der richtigen Steuerklasse das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen optimiert werden. Dabei gelten die nachfolgenden Überlegungen: 1. Erzielt einer der Partner mehr als 60 % des gemeinsamen Arbeitslohns, wird mit der Steuerklassenkombination III für den höher verdienenden Partner und V für seinen Partner der geringste Lohnsteuerabzug erreicht. …weiterlesen
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