Bei Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz sind in den AGB der Banken oft Klauseln über sog. Ziscap-Prämien bzw. Zinssicherungsgebühren enthalten. In diesen wird neben dem zu zahlenden Zins ein laufzeitunabhängiges Entgelt für die Überlassung der Darlehensvaluta festgelegt. Weil hiermit zum Nachteil der Kunden vom gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 S. 2 BGB abgewichen …weiterlesen
Wer trägt das Verlustrisiko bei der Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Wurde ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Lebensversicherung nicht oder nicht hinreichend über sein Widerspruchsrecht belehrt, dann kann der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag durch Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts aussteigen. In solchen Fällen, in denen der Abschluss der Lebensversicherung wirksam widerrufen wurde, findet dann eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des nicht zustande gekommenen Vertragsverhältnisses statt. Wer aber nun als Versicherungsnehmer meint, er …weiterlesen
Audi-Vertragshändler muss Gebrauchtwagen mit Schummel-Software zurücknehmen
Nachdem wir an dieser Stelle bereits des Öfteren von Klageverfahren berichtet haben, bei denen die Volkswagen AG dazu verurteilt worden war vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge mit Schummel-Software zurückzunehmen, berichten wir heute von einem Urteil des Landgerichts Köln vom 21. Dezember 2017 (2 O 137/17) in dem das Gericht einen Audi-Vertragshändler dazu verurteilt hat, einen gebrauchten …weiterlesen
Partnersuchende werden durch Tatsachenbestätigungsklausel in AGB einer Partnervermittlung unangemessen benachteiligt
Drum prüfe wer sich ewig bindet… Das, was althergebracht für die Partnerwahl gilt, gilt auch für die Wahl der Partnervermittlung, denn das Geschäft mit der Einsamkeit ist ein lukrativer Markt, in dem sich auch schwarze Schafe tummeln. Da Partner, die vermittelt werden können, oft nicht in hinreichender Anzahl zur Verfügung stehen und so das Geschäftsmodell …weiterlesen
Kein Sonderkündigungsrecht von Internet- oder Kabelanschluss vor dem Umzug
Schlecht für Verbraucher, gut für Telekommunikationskonzerne: das OLG München hat mit Urteil vom 18.01.2018 entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht Kunden bei einem Umzug, wenn am neuen Wohnort der Provider nicht vertreten ist, erst ab dem Umzug und nicht bereits davor zusteht. Folge ist, dass die Kunden dann 3 Monate für Leistungen bezahlen müssen, die sie gar …weiterlesen
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