Ein Ehepaar beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung einer Vorsorgeregelung, also je zwei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sie schlossen dabei mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung, wonach dieser für die Erstellung eine 2,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 180.000 € sowie eine 0,3 Erhöhungsgebühr liquidieren durfte und zahlten einen Gebührenvorschuss von 2.380 €. Mit den Leistungen des …weiterlesen
Vorsicht Steuerberaterabzocke durch die Auslagenpauschale nach § 16 StBVV
Steuerberater kosten, ähnlich wie Rechtsanwälte, Geld. Das ist legitim, wenn dafür auch eine Leistung erbracht wird. Hier wie da gibt es eine Gebührenordnung, die für einzelne Tätigkeiten nicht nur gesetzliche Gebühren regelt, sondern dem Steuerberater auch einen Anspruch auf Auslagenpauschale zuspricht. Der Steuerberater hat danach Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für …weiterlesen
Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises für ein Dieselfahrzeug verurteilt
Schlechte Zeiten für Volkswagen. Nun hat erstmalig ein Gericht in Deutschland, nämlich das Landgericht Hildesheim, in seinem Urteil vom 17.01.2017 (3 O 139/16) die Volkswagen AG dazu verurteilt dem Käufer eines Diesel-PKW, den dieser in einem Autohaus im Jahr 2013 erworben hatte, den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzubezahlen. Das Gericht sah …weiterlesen
Zum Widerruf eines Darlehensvertrags
Widerruf oder Kündigung? Keine Frage. Wer sich aufgrund der historisch niedrigen Zinsen ärgert darüber ärgert, dass er aufgrund eines alten Darlehnsvertrags zur Finanzierung seiner Immobile weit mehr an Zinsen bezahlt als er bei einem Neuabschluss bezahlen müsste, wird schnell merken, dass eine Kündigung zur Umschuldung nicht lohnend ist. Dies deshalb, weil die Vorfälligkeitsentschädigung den Zinsvorteil „auffrisst“. …weiterlesen
Schriftformklausel für Anzeigen und Erklärungen in AGB muss ab dem 01.10.2016 angepasst werden – Abmahnung droht
Nach einer zum 01.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind Schriftformklauseln in AGB ab sofort unwirksam. Wer seine AGB nicht entsprechend anpasst riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Aus Schriftform wird in AGB für Anzeigen und Erklärungen Textform Während der BGH bereits mit Urteil vom 14.07.2016 (III ZR 387/15) entschieden hatte, dass ein Unternehmen, das reine Online-Dienstleistungen anbietet, von seinen Kunden keine Kündigung …weiterlesen
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