Heute berichten wir an dieser Stelle mal ausnahmsweise über eine kleine Episode aus dem Anwaltsalltag, bei der der Laie staunt und sich der Fachmann wundert und zwar das sog.e Abhilfeverfahren bzw. die Nichtabhilfeentscheidung eines Gerichts. Entscheidet ein Gericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss, dann steht als Rechtsbehelf regelmäßig die sofortige Beschwerde zur Verfügung. Dies …weiterlesen
Teilt Richter in einem Rechtsstreit um die Mangelhaftigkeit eines Elektroautos seine Erfahrungen mit dem Modell mit, dann rechtfertigt dies die Besorgnis der Befangenheit
Richter verhalten sich im Rahmen eines Rechtsstreits nicht immer so, wie sich dies eine Prozesspartei wünscht. Von daher schwebt oft die Frage über dem Gerichtssaal, ob der Richter überhaupt neutral oder aber befangen ist. Um einen Richter abzulehnen, ist aber die Befangenheit gar nicht erforderlich, sondern es genügt bereits die sog. Besorgnis der Befangenheit. Das …weiterlesen
Auch im Dieselabgasskandal müssen Klagen und Rechtsmittel ordnungsgemäß begründet werden
Des einen Freud der anderen Leid. So misslich die Folgen des Dieselabgasskandals für Volkswagen ist, so erfreulich ist das Ganze für einige Anwaltsstrukturen, die mit groß angelegten Werbekampagnen in Radio, Fernsehen und Internet bundesweit um Mandate von geschädigten Käufern werben, um dann deren Ansprüche, so jedenfalls die Werbeversprechen, erfolgreich durchzusetzen. Der Gedanke, der dahinter steckt, …weiterlesen
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten, wenn sich mehrere Pflichtteilsberechtigte durch unterschiedliche Rechtsanwälte im Pflichtteilsprozess vertreten lassen
Sind durch Testament mehrere Pflichtteilsberechtigte enterbt worden, weil beispielsweise der oder die Erblasser lediglich ein Kind zum Alleinerben bestellt haben, während die anderen Kinder enterbt worden sind, dann taucht immer wieder die Frage auf, ob nun die Pflichtteilsberechtigten als sogenannte Streitgenossen sich nun gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen oder aber jeder Pflichtteilsberechtigte sich einen …weiterlesen
Die Ankündigung eines Richters die einschlägige BGH-Rechtsprechung bei seiner Entscheidung zu ignorieren rechtfertigt einerseits nicht die Besorgnis der Befangenheit kann aber andererseits zur Aufhebung der Entscheidung und Rückverweisung führen
Stellen Sie sich vor, Sie führen einen Rechtsstreit vor Gericht und ihr Anwalt findet eine bereits zu dieser Thematik ergangene Entscheidung des BGH, die Ihre Rechtsposition stützt. Der mit der Angelegenheit befasste Richter zeigt sich davon aber wenig beeindruckt, sondern äußert sich zunächst in der Verhandlung überrascht, dass es diese Entscheidung überhaupt gibt. Bei nochmaligem, …weiterlesen
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