• Start
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Historie
    • Anwälte
    • Karriere
    • Kunst
    • Presse
  • Rechtsberatung
    • Erstberatung
    • Telefonische Beratung
    • Kosten
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
    • Arbeitsrecht: Unternehmen
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungseinzug (Inkasso)
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
    • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Onlinehandel
    • Restrukturierung und Insolvenz
    • Unternehmenskauf
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheber-, Medien- und Presserecht
  • Recht aktuell
  • Insolvenzverwaltung
  • Kontakt

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

  • Rechtsanwälte der Kanzlei Graf-Detzer
    Umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand
  • kanzlei-graf-detzer-besprechungsraum
    Mit Kompetenz und Weitsicht bringen wir Sie an Ihr Ziel
  • kanzlei-graf-detzer-visitenkarten
    zuverlässig – diskret – bewährt
  • Coram iudice sumus in manu Dei von der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amselgruber
    Coram iudice sumus in manu Dei

Mama, wenn ich mal groß bin, dann kaufe ich Dir ein Haus

23. Oktober 2025 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Erbrecht

Eltern tun oft unendlich viel für ihre Kinder: Sie schenken Liebe, Fürsorge, finanzieren Ausbildung und Studium – und wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, unterstützen sie ihre Kinder sogar beim Start ins eigene Leben. Nicht selten gibt es dann eine großzügige Anschubfinanzierung für den Erwerb einer Immobilie. Steuerlich ist das auch kein Problem, denn Eltern dürfen ihren Kindern bis zu 400.000 € pro Elternteil alle zehn Jahre steuerfrei schenken.

Doch was passiert, wenn die Rollen vertauscht sind? Wenn die Eltern ihr Leben lang zurückgesteckt haben, um den Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen – und das nun erfolgreiche Kind den Spieß umdreht und seinen Eltern etwas zurückgeben möchte? Dann reibt sich der Fiskus die Hände, denn in umgekehrter Richtung gilt nur ein Freibetrag von 20.000 €. Alles, was darüber hinausgeht, wird der Schenkungsteuer unterworfen. Eine Regelung, die bei näherer Betrachtung Fragen aufwirft.

1. Gesetzliche Grundlage und steuerliche Unterschiede

Die steuerliche Behandlung von Schenkungen richtet sich nach dem § 16 ErbStG. Dieser sieht großzügige Freibeträge für Kinder und Ehegatten vor, während Eltern oder Geschwister mit einem Bruchteil dessen auskommen müssen.

Konkret bedeutet das:

  • Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 € steuerfrei schenken.
  • Kinder hingegen dürfen ihren Eltern nur bis zu 20.000 € steuerfrei zuwenden.
  • Zwischen Geschwistern liegt der Freibetrag ebenfalls bei 20.000 €.

Damit ist klar: Das Steuerrecht begünstigt den klassischen Vermögensfluss von oben nach unten. Wer jedoch seine Eltern unterstützen möchte, stößt rasch an steuerliche Grenzen.

2. Gesellschaftliche Realität: Ein veraltetes Familienbild

Die derzeitige Regelung spiegelt ein Familienbild wider, das längst überholt ist. Sie orientiert sich an der Annahme, dass Eltern stets über mehr Vermögen verfügen als ihre Kinder und dieses später vererben oder verschenken. Doch die gesellschaftliche Realität hat sich verändert:

Immer häufiger sind es gerade die Kinder, die im Erwerbsleben finanziell gut aufgestellt sind und ihren Eltern unter die Arme greifen – sei es bei der Altersvorsorge, bei der Pflege oder beim Erwerb einer altersgerechten Wohnung.

Auch innerhalb der erweiterten Familie zeigt sich ein Wandel: Geschwister unterstützen einander, übernehmen Pflegekosten oder leisten finanzielle Hilfen. Dass solche Hilfen steuerlich kaum günstiger behandelt werden als Zuwendungen an völlig fremde Dritte, wirkt in einer modernen Gesellschaft anachronistisch.

3. Ungleichgewicht und Gerechtigkeitsfragen

Die bestehende Rechtslage führt zu einer deutlichen Ungleichbehandlung:

  • Während Kinder hohe Steuerfreibeträge nutzen können, trifft Eltern eine ungleich höhere steuerliche Belastung, wenn sie Unterstützung von ihren Kindern erhalten.
  • Die steuerliche Ungleichbehandlung konterkariert den politischen Anspruch, familiäre Solidarität zu fördern und Eigenverantwortung zu stärken.
  • Gerade im Bereich der Pflege älterer Menschen oder bei barer Unterstützung zur Vermeidung von Altersarmut ist die Regelung kontraproduktiv.

Das Steuerrecht soll zwar Missbrauch verhindern, etwa durch wechselseitige Vermögensverschiebungen zwischen Generationen. Doch der pauschale Ansatz einer so starken Ungleichbehandlung überzeugt nicht mehr. Er basiert auf einem gesellschaftlichen Leitbild, das mit der heutigen Wirklichkeit kaum noch etwas zu tun hat.

4. Reformbedarf: Zeit für eine neue Generationengerechtigkeit

Wenn die Politik ernsthaft den familiären Zusammenhalt stärken will, muss das Steuerrecht diesen Zusammenhalt auch steuerlich ermöglichen. Drei Reformansätze drängen sich auf:

a. Erhöhung des Freibetrags für Eltern

Ein Freibetrag von 20.000 € ist realitätsfern. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Immobilienpreise sollte der Freibetrag für Eltern deutlich angehoben werden – etwa auf 100.000 € oder mehr.

b. Differenzierung nach Zuwendungszweck

Nicht jede Schenkung verfolgt denselben Zweck. Finanzielle Unterstützung bei Pflege, altersgerechtem Umbau oder Wohnraumsicherung sollte gesondert begünstigt werden. So könnten gezielte Anreize für familiäre Hilfe geschaffen werden.

c. Anpassung an moderne Familienstrukturen

Familien sind heute vielfältig. Patchwork-, Pflege- oder Mehrgenerationenfamilien sollten steuerlich nicht schlechter gestellt sein als klassische Eltern-Kind-Konstellationen. Eine Reform des ErbStG könnte diesem Wandel Rechnung tragen.

5. Rechtsprechung und politische Diskussion

In der Rechtsprechung wurde die asymmetrische Ausgestaltung der Freibeträge bislang hingenommen, da der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt. Die Gerichte betonen regelmäßig, dass die Freibeträge politische Entscheidungen darstellen. Gleichwohl mehren sich in der Literatur und Steuerberatung Stimmen, die eine Überprüfung fordern.

Die ungleiche steuerliche Behandlung von Eltern und Kindern steht im Spannungsfeld zwischen Steuervereinfachung, Gleichbehandlung und gesellschaftlicher Realität. Politisch wird zwar immer wieder über „Generationengerechtigkeit“ gesprochen – das Steuerrecht bleibt dieser Idee jedoch bisher schuldig.

6. Handlungsempfehlung für Schenkungen innerhalb der Familie

Wer seine Eltern finanziell unterstützen möchte, sollte dies vorausschauend gestalten:

  • Prüfen Sie die Höhe des noch verfügbaren Freibetrags und die zeitliche Staffelung (10-Jahres-Regel).
  • Bei größeren Zuwendungen können Schenkungen in Teilbeträge aufgeteilt werden, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.
  • Alternativ kann die Unterstützung über ein zinsloses Darlehen erfolgen, das zu einem späteren Zeitpunkt erlassen wird.
  • Auch Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte an Immobilien können steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

Eine frühzeitige steuerliche und rechtliche Beratung ist hier unerlässlich, um Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Besonders fatal kann es sein, wenn Kinder Geld, dass sie geschenkt bekommen haben, irgendwann wieder zurück schenken. Wenn nicht bereits zum Zeitpunkt Übertragung sicher ist, dass der schenkende Elternteil finanziell so unabhängig ist, dass er nicht in die Verlegenheit kommt, nun seinerseits eine Schenkung von seinem Kind zu erhalten, dann könnte beispielsweise die Anschubfinanzierung für die Immobilie auch als Darlehen gewährt werden. So bleibt die Möglichkeit offen, dass der Betrag ganz oder teilweise, ohne dass Probleme mit der Schenkungsteuer auftauchen, wieder zurückfließen kann.

Fazit

Das deutsche Schenkungsteuerrecht hält an einem Familienbild fest, das längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit entspricht. Während Kinder großzügig von steuerfreien Zuwendungen profitieren, werden Eltern und Geschwister bei umgekehrten Unterstützungsleistungen mit einer fast symbolischen Freigrenze, wie familienfremde Dritte, abgespeist.

Aus anwaltlicher Sicht ist dies weder zeitgemäß noch gerecht. Der Gesetzgeber sollte die Freibeträge überdenken und den steuerlichen Rahmen so gestalten, dass familiäre Verantwortung in beide Richtungen gefördert – und nicht bestraft – wird.

Wer seine Angehörigen unterstützen möchte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um legale Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die Schenkung steueroptimal zu strukturieren.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  1. Steueroptimierte Übertragung einer Immobilie: Kettenschenkung und Adoption als Instrumente der Vermögensnachfolge
  2. Freibetrag für Urenkel liegt grds. bei 100.000 €
  3. Corona Spezial: 26. Geburtstag ist kein Grund um groß zu feiern
  4. Mitgliederversammlung des Haus & Grund Wolfratshausen-Geretsried e.V. am 25.10.2012
Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus Starnberg bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Suche

Recht aktuell :: Archive

    Kategorien
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Äußerungsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerberecht
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht
    • Mietrecht
    • Presserecht
    • Ratgeber
    • Recht allgemein
    • Steuerrecht
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • WEG-Recht
    • Werkvertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Zivilprozessrecht
    • Zwangsvollstreckungsrecht
    Monatsarchiv
    • Oktober 2025
    • September 2025
    • August 2025
    • Juli 2025
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • November 2020
    • Oktober 2020
    • September 2020
    • August 2020
    • Juli 2020
    • Juni 2020
    • Mai 2020
    • April 2020
    • März 2020
    • Februar 2020
    • Januar 2020
    • Dezember 2019
    • November 2019
    • Oktober 2019
    • September 2019
    • August 2019
    • Juli 2019
    • Juni 2019
    • Mai 2019
    • April 2019
    • März 2019
    • Februar 2019
    • Januar 2019
    • Dezember 2018
    • November 2018
    • Oktober 2018
    • September 2018
    • August 2018
    • Juli 2018
    • Juni 2018
    • Mai 2018
    • April 2018
    • März 2018
    • Februar 2018
    • Januar 2018
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • April 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
    • Januar 2017
    • Dezember 2016
    • November 2016
    • Oktober 2016
    • September 2016
    • August 2016
    • Juli 2016
    • Juni 2016
    • Mai 2016
    • April 2016
    • März 2016
    • Februar 2016
    • Januar 2016
    • Dezember 2015
    • November 2015
    • Oktober 2015
    • September 2015
    • August 2015
    • Juli 2015
    • Juni 2015
    • Mai 2015
    • April 2015
    • März 2015
    • Februar 2015
    • Januar 2015
    • Dezember 2014
    • November 2014
    • Oktober 2014
    • September 2014
    • August 2014
    • Juli 2014
    • Juni 2014
    • Mai 2014
    • April 2014
    • März 2014
    • Februar 2014
    • Januar 2014
    • Dezember 2013
    • November 2013
    • Oktober 2013
    • September 2013
    • August 2013
    • Juli 2013
    • Juni 2013
    • Mai 2013
    • April 2013
    • März 2013
    • Februar 2013
    • Januar 2013
    • Dezember 2012
    • November 2012
    • Oktober 2012
    • September 2012
    • August 2012
    • Juli 2012
    • Juni 2012
    • Mai 2012
    • Februar 2012
    • April 2011
    • Januar 2011
    • Dezember 2010
    • November 2010
    • Oktober 2010
    • September 2010
    • August 2010
    • Juli 2010
    • Juni 2010
    • Mai 2010
    • April 2010
    • März 2010
    • Februar 2010
    • Januar 2010
    • Dezember 2009
    • November 2009
    • Oktober 2009
    • September 2009
    • August 2009
    • Juli 2009

    Beliebte Rechtsbeiträge

    Meistgelesen:

    • Fair parken – Oder was Sie zur Abzocke auf Supermarktparkplätzen durch private Parkplatzbetreiber wissen müssen

      Ein Einkauf in Ihrem Supermarkt kann ein teures Nachspi...

    • Warum eine Drohung mit Selbstmord eine Schnapsidee ist

      Zwischenmenschliche Beziehungen haben viele Facetten. G...

    • Der (zweite) Vorname – Wann und wie Sie Ihren Vornamen offiziell ändern oder ergänzen lassen können

      Ob aus beruflichen, kulturellen oder persönlichen Gründ...

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Bahnhofstraße 28
    82515 Wolfratshausen

    Telefon 08171/385269-0
    Telefax 08171/385269-1
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Fürstenrieder Straße 281
    81377 München

    Telefon 089/6142184-0
    Telefax 089/6142184-9
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    • Impressum
    • Datenschutz
    Cookie-Einstellungen
    © 2009-2025 GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    • Start
    • Recht aktuell
    • Kontakt
    • Menü
      Schließen
    Navigation
    • Start
    • Kanzlei
      • Philosophie
      • Historie
      • Anwälte
      • Karriere
      • Kunst
      • Presse
    • Rechtsberatung
      • Erstberatung
      • Telefonische Beratung
      • Kosten
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
      • Arbeitsrecht: Unternehmen
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Forderungseinzug (Inkasso)
      • Gesellschaftsrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
      • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
      • Kapitalanlagerecht
      • Onlinehandel
      • Restrukturierung und Insolvenz
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensnachfolge
      • Urheber-, Medien- und Presserecht
    • Recht aktuell
    • Kontakt